gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Aktuelle Fälle: Wie ahnungslose Jobsuchende zu Geldwäschern werden

Geldwäsche mit Erlaubnis

Die Cottbuser Kriminalpolizei ermittelt zurzeit gegen einen 22-jährigen jungen Mann wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ihm wird vorgeworfen Vermögenswerte die aus Betrugshandlungen stammen, über sein eigenes Konto an Dritte weitergeleitet zu haben.

Der arbeitslose junge Mann hatte sich über das Internet als sogenannter "Finanzagent" anwerben lassen und dafür ein Konto bei einem Kreditinstitut eröffnet. Betrüger hatten zuvor im Internet Elektronikartikel zum Kauf angeboten und das von dem 22-Jährigen eröffnete Bankkonto zum Einzahlen des Preises angegeben. Die Auftraggeber, die eine italienische Adresse angaben, hatten mit dem jungen Mann sogar einen Vertrag abgeschlossen, mit den Bedingungen, dass sie das eingegangene Geld von seinem extra eröffneten Konto abheben durften.

Die Kriminalisten des Sachbereiches Vermögens- und Fälschungsdelikte konnten bis jetzt 91kriminelle Betrugshandlungen nachweisen, bei denen ca. 43.000 Euro geflossen sind. Der junge Cottbuser durfte dafür als "Belohnung" monatlich 600 Euro selbst für sich abzweigen.

Als die bundesweit geprellten Käufer der im Internet angebotenen Waren merkten, dass die Gegenstände nicht bei ihnen ankamen, erstatteten sie Anzeige. Das Geld war aber bereits durch solche Geldwäscheaktionen wieder vom Konto des Cottbusers verschwunden. Diese kriminellen Aktivitäten dauerten bis zur sofortigen Schließung des Kontos und den jetzigen Ermittlungen ca. einen Monat. Weitere, bundesweit geführte Ermittlungen der Cottbuser Kripo, führten zur Feststellung, dass drei weitere, sogenannte "Finanzagenten" ermittelt wurden, davon eine weitere Person aus Cottbus.

Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 21.04.10

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Geldwäsche mit Arbeitsvertrag

Ein 26-jähriger Mann aus Frechen hatte gleich doppelt Pech. Erst nahm er ein Jobangebot an, das keines war und dann stand er plötzlich vor einem Schuldenberg!

Der 26-Jährige wurde im Februar im Internet auf einer russischen Webseite in einem Chat auf ein Jobangebot aufmerksam gemacht. Er sollte Pakete in Empfang nehmen und weiterleiten. Da der Mann skeptisch war, wollte er ohne einen richtigen Arbeitsvertrag nichts Derartiges machen. Er gab jedoch seine Telefonnummer an. Kurze Zeit später meldete sich eine Frau. Mit ihr vereinbarte er ein Treffen in Köln.

Die Frau traf sich am 22.02.10 in der Nähe des Kölner Doms mit dem 26-Jährigen in einem Cafe. Dort unterzeichnete er einen Arbeitsvertrag, in dem er sich verpflichtete, auf seinem Konto eingehende Geldbeträge bar abzuheben und über "Western Union" oder "Money-Gram" weiterzuleiten. Noch am selben Tag hob der 26-Jährige einen hohen vierstelligen Betrag von seinem Konto ab, der frisch dort eingegangen war. Diesen Betrag übergab er in bar an die unbekannte Frau.

Das Geld stammte aus einem Phishing-Fall. Ein Mann aus Bayern hatte über eine manipulierte Internetseite, die der seiner Bank zum Verwechseln ähnlich sah, seine Kontodaten und eine Transaktionsnummer (TAN) preisgegeben. Die Daten nutzten die Täter, um den vierstelligen Eurobetrag von dessen Konto auf das des 26-Jährigen zu überweisen.

Dem Mann in Bayern muss der Frechener jetzt Schadenersatz leisten. Zusätzlich steht er im Verdacht, sich der Geldwäsche strafbar gemacht zu haben. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Quelle: news aktuell gmbh v. 20.04.10

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Warnung vor riskanten Internetgeschäften

Ein Angebot, welches er nicht ausschlagen konnte, erhielt ein 23-jähriger Duisburger von Unbekannt per Email. Ihm wurde eine Beschäftigung als Finanzagent für eine Firma angeboten, der er helfen sollte, Gelder nach Estland zu transferieren, wofür er sein Bankkonto zur Verfügung stellen sollte.

Nach seiner Zustimmung erhielt er einen Betrag von mehreren tausend Euro auf sein Konto und wie vereinbart kaufte er hierfür an Trinkhallen/Tankstellen in Duisburg UKASH-Gutscheine (eine virtuelle Internetwährung, ähnlich dem Prepaid-Karten-System für Handys), welche er dann an die Emailadresse in Estland schickte. Die vereinbarte Provision in Höhe von 20% behielt er vereinbarungsgemäß gleich ein und gab sie noch am gleichen Tag aus.

Das ihm überwiesene Geld war jedoch zuvor einem Bankkunden aus Holstein beim Onlinebanking mittels Phishing widerrechtlich entzogen worden. Nun schuldet der Duisburger sowohl der betrogenen Bank den überwiesenen Betrag und seine vermeintliche Prämie ist auch dahin. Zudem ermittelt die Polizei Duisburg wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Computerbetrug gegen ihn.

Die Polizei warnt daher Jeden, sich auf Angebote, als Internet-Finanzagent für Dritte zu arbeiten, einzulassen. Verdächtige Feststellungen oder solche Angebote können Sie dem KK 31 unter der Rufnr. 0203 280 (0) melden.

Quelle: news aktuell gmbh v. 07.10.10

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Auf der Straße angesprochen

Mittelfranken (ots) - Die Kriminalpolizei Nürnberg nahm gestern (31.03.2010) einen 53-Jährigen fest, der in dringendem Tatverdacht steht, sein Konto für illegale Geldgeschäfte zur Verfügung gestellt zu haben.

Nach Angaben des Beschuldigten wurde er auf offener Straße von einer unbekannten Frau angesprochen. Wenn er seine Kontodaten angebe, werde ihm eine Spende in vierstelliger Höhe überwiesen. Zeitpunkt der Überweisung gab ihm die Frau bekannt.

Wie vereinbart, ging er am Mittwoch zu seiner Bank, um das Geld abzuheben. Der Betrag war bereits überwiesen worden.

Allerdings schöpfte eine aufmerksame Bankangestellte Verdacht und verständigte die Polizei. Wie die Anschlussrecherchen ergaben, stammt die überwiesene Summe aus einem sog. "Phishing-Fall" (über eine gefälschte E-Mail werden Bankdaten eines Unbeteiligten abgefragt und anschließend Gelder von dessen Konto abgebucht).

Noch in der Bank nahmen Beamte der Kriminalpolizei den Mann fest. Ein Schaden entstand nicht. Die Ermittlungen dauern an. Der Beschuldigte wird wegen mehrerer strafrechtlicher Verstöße zur Anzeige gebracht.

Die Kriminalpolizei Nürnberg rät von dubiosen Angeboten dieser Art Abstand zu nehmen. Teilen Sie Fremden niemals Ihre Bankdaten mit. Achten Sie auch beim Entsorgen alter Kontoauszüge darauf, dass diese nicht in unberechtigte Hände gelangen.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht auf die oben angegebene Art angesprochen werden, zögern Sie nicht und verständigen den Polizeinotruf 110.

Quelle: news aktuell gmbh

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Kundenmanager - Betrug mit Nebenjob

Ein 52-Jähriger aus Markt Schwaben fiel auf ein betrügerisches Jobangebot aus dem Internet herein.

Der Mann hatte ein vermeintlich lukratives Angebot als Kundenmanager bei einer Firma mit Sitz in New York angenommen. Seine Tätigkeit sollte darin bestehen, Zahlungen auf sein Girokonto über einen Dienstleister, der weltweit Bargeld-Transfers anbietet, in die Türkei weiterzuleiten. Als Bezahlung wurden dem Mann 2100 Euro pro Monat sowie 5 % des empfangenen Geldes versprochen.

Was der Mann nicht wusste: Die Gelder stammten aus anderen Straftaten. Nach zwei Überweisungen ins Ausland machte die Bank den Zahlungseingang am Konto rückgängig und kündigte das Konto.

Der Mann muss jetzt 7000 Euro an seine Bank zurückerstatten und erhält zudem eine Strafanzeige wegen Geldwäsche und unerlaubter Finanzdienstleistung. Einen Arbeitslohn hat der Mann auch nie erhalten, die Firma, die ihn einstellte, existiert nicht.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 26.03.10

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Klick mit schweren Folgen

Eine junge Frau wollte nur ein paar Euro dazuverdienen. Die Hausfrau war im Internet auf Betrüger gestoßen, die sie mit einem lukrativen Nebenjob geködert hatten.

Ein angeblicher Internethändler, der international tätig sei, gab an, dass er kein eigenes Konto in Deutschland eröffnen könne. Daher das Angebot: "Sie richten ein Online-Konto für uns ein, geben uns PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer) und verdienen sich so 600 Euro pro Monat dazu.

Die Frau nahm das Angebot an.Und binnen vier Tagen flossen 15 000 Euro über ihr Konto, sie wurden von ihr fremden Personen überwiesen und von ihr genauso fremden Personen wieder abgebucht.

Ihr Kreditinstitut reagierte ob der hohen Summen, fror das Konto ein und stellte Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäsche. Darauf stehe normalerweise eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Sie hat sich als Finanzagentin strafbar gemacht?

Quelle: www.nordsee-zeitung.de v. 22.03.10

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Wagenladung sichergestellt

Gestern luden Ermittlungsbeamte der Polizei Ennepe-Ruhr-Kreis eine sichergestellte, ca. 80 Pakete umfassende, Wagenladung an ihrer Dienststelle in Schwelm aus. Die Polizei führt momentan ein Strafverfahren, welches zu einem neuen Phänomen in der Internetkriminalität zu zählen ist.

Insbesondere über Flirtseiten, werden bundesweit so genannte "Paketagenten" angeworben. Den Paketagenten werden dann Waren per Post zugesandt. Ihre Aufgabe ist es, die empfangenen Pakete neu zu etikettieren und ins europäische Ausland, insbesondere nach Osteuropa/Baltikum, zu versenden. Bei den Waren handelt es sich um hochwertige Elektronikartikel, die zuvor betrügerisch im Internet unter der Verwendung von ausgespähten Kreditkartendaten bei Internetanbietern bestellt werden.

Bei der rechtswidrigen Bestellung werden die angeworbenen Paketagenten als Lieferanschriften angegeben. Durch das Versenden der betrügerisch erlangten Waren begehen die Paketagenten die strafbare Handlung der Geldwäsche. Neben den strafrechtlichen Folgen, gehen die geschädigten Firmen auch zivilrechtlich gegen die Paketagenten vor, so dass diese zu dem Strafverfahren noch zusätzlich einen finanziellen Schaden davon tragen.

Quelle: news aktuell gmbh v. 24.02.10

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Finanzagent und U-Kash-Karten

Nachdem Ermittler des Betrugskommissariats der Polizeiinspektion Rotenburg kürzlich einen Finanzagenten aus dem Verkehr gezogen hatten, der Geld aus Phishing-Betrügereien über ein Western-Union-Konto an die unbekannten Hintermänner auszahlte, deckten die Beamten jetzt eine neue Masche auf.

Ein 55-jähriger Kaufmann aus der Samtgemeinde Sottrum hatte online eine neue Aufgabe gesucht. Es meldete sich eine Firma, die angeblich aus Virginia/USA stammt. Diese bot dem Kaufmann an, U-Kash-Terminals an Tankstellen in seiner Umgebung zu prüfen. Dafür sollte der 55-Jährige eine Provisionssumme aus den Überwiesenen Geldern erhalten. 

Der Sottrumer bewarb sich mit einer ordentlichen Bewerbung per Email und erhielt sogar einen Arbeitsvertrag von der fiktiven Firma. Wie angekündigt wurden dem Sottrumer 4.800 Euro überwiesen. Was er nicht wusste: Die Summe stammte aus einem Phishing-Betrug - mit einer verfälschten Banküberweisung war das Geld betrügerisch umgeleitet worden. 

Der Sottrumer setzte sich nun mit dem Geld in sein Fahrzeug und fuhr Tankstellen im Umkreis mit U-Kash-Station an. An den verschiedenen Stationen zahlte er jeweils Teilsummen ein. Dafür erhielt er einen Beleg mit einer sechzehnstelligen PIN-Nummer. Diese PIN-Nummern schickte er per Email an die Hintermänner der Betrügereien, die sich angeblich in den USA aufhielten. Von den 4.800 Euro zahlte er auf diese Weise rund 90 Prozent an U-Kash-Stationen ein. Den Rest behielt er als Provision.

Kurze Zeit später wurden ihm zwei weitere Beträge von jeweils rund 5.000 Euro überwiesen. Während er sich bereits mit den ersten 5.000 Euro auf seine "Tankstellen-Streife" begab, wies ihn ein Bankangestellter telefonisch an, das Geld sofort zur Bank zurückzubringen. Es sei betrügerisch erlangt und zurückgefordert worden. Auch die zweite Summe von 5.000 Euro zog die Bank wieder ein. 

Der Sottrumer ist als so genannter "Finanzagent "der Gekniffene: Gegen ihn ermittelt die Polizei wegen Geldwäsche. Das heißt unter anderem, dass er die gesamten Summen zurückzahlen muss und zivilrechtlich belangt werden kann. 

Der Tatverdächtige hatte übrigens keine Chance, bei der Tat unentdeckt zu bleiben. Es kann natürlich nachvollzogen werden, welchem Konto die per Phishing erlangten Beträge gutgeschrieben wurden. Die Opfer erstatten in der Regel sofort Anzeige und genauso schnell ermittelt die Polizei die verdächtigen Finanzagenten. 

Geldwäsche ist übrigens mit einer sehr hohen Strafandrohung von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe belegt, erläutert ein Polizeisprecher. Daher sollte jeder, dem solche Geschäfte vorgeschlagen werden, vorsichtig sein und auf diese Angebote auf keinen Fall eingehen, warnt der Beamte. 

Übrigens: Die in der Bewerbung übersandten Unterlagen des Sottrumers, darunter Personalausweis und Führerschein als Farbscan, werden möglicherweise demnächst für weitere Straftaten genutzt. Dann wird aus dem Mittäter sogar noch ein neues Opfer.

Quelle: news aktuell gmbh v. 01.02.10