gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Aktuelle Fälle: Wie ahnungslose Jobsuchende zu Geldwäschern werden

Warnung vor Anwerbung von Ebay-Warenagenten bzw. Finanzagenten

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass vor und vermutlich auch während der Weihnachtszeit wieder verstärkt Zeitungs- und Internetanzeigen durch unbekannte Täter geschalten werden, bei denen sogenannte Ebay-Warenagenten oder Finanzagenten gesucht werden.

Dabei sollen die Interessenten zum Beispiel für einen Nebenverdienst ihren Ebay-Account und ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, um Transaktionsgelder aus vermeintlichen Verkäufen dieser Firmen ins Ausland weiterzuleiten. Die Waren existieren aber in Wirklichkeit nicht.

Die Anwerbefirmennamen sind zum Teil frei erfunden bzw. es werden bestehende Firmennamen missbräuchlich verwendet. Der Kontakt zu den Interessenten erfolgt zumeist über Emails, wobei sogar fiktive Arbeitsverträge mit Provisionsversprechen von bis zu 20 Prozent des Umsatzes versendet werden.

Es wird dringend abgeraten, solche Lockangebote über Nebenverdienstmöglichkeiten anzunehmen und keinerlei persönlichen Ebayaccounts oder Bankkonten zur Verfügung zu stellen, da hier der Straftatbestand der Geldwäsche in Betracht kommt.

Eine beliebte Betrugsmasche in diesem Zusammenhang sind auch Anwerbungen von sogenannten „Produkttestern“. Auch hier wird unter einem Vorwand der Angeworbene schließlich dazu veranlasst, eingehende Geldbeträge von seinem Konto mittels anonymer Bezahlmethoden wie Ukash, Paysafecards oder per Western Union bzw. MoneyGram weiterzuleiten. Eine Täterermittlung ist in diesen Fällen wegen der Verschleierung des Geldtransfers kaum möglich.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 19.11.11

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Statt sicherer Einnahmen Geldwäscheverfahren

Einem 58jähriger Offenburger wurden per E-Mail aus China sichere Einnahmen avisiert, er müsse nur sein Konto für Einzahlungen zur Verfügung stellen. Von den Gutschriften sollte er für sich 10% abziehen, für den Restbetrag solter er Gutscheinkarten kaufen und deren Codes an die Firma übermitteln.

Der erstmalig gutgeschriebene Betrag stammte aus Phishing, die Bank buchte ihn zurück, das Konto kam so ins Minus. Der 58jährige erhielt einen Strafbefehl wegen Geldwäsche. Am Ende wurde das Verfahren gegen den bis dato Unbescholtenen eingestellt, allerdings muss der Angeklagte 600 € in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.

Quelle: www.badische-zeitung.de v.22.11.11

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Phishing-Bande gefasst

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges haben rund 115 Beamte des Landekriminalamtes heute in Berlin sechs Haftbefehle und elf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Den insgesamt 13 Beschuldigten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, sich Ende des Jahres 2009 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben mit dem Ziel, sich durch Computerbetrugstaten unter Verwendung des sog. „Phishing“ eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

In der Folgezeit soll ein bislang unbekannter, aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion heraus operierender mutmaßlicher Hintermann und Mittäter sich zunächst unter Einsatz eines sog. „Trojaners“ über fremde Computer die Zugangsdaten zu den Konten einer Vielzahl Geschädigter erschlichen haben. Tatplangemäß soll er daraufhin unter Nutzung des Online-Banking in über 1000 Fällen über 1,3 Mio Euro unbefugt von diesen Konten transferiert haben.

Die Gelder soll er auf insgesamt 40 nur zu diesem Zweck eröffnete Konten verschiedener, zuvor von den Beschuldigten für die Taten angeworbener „Finanzagenten“ deponiert haben. Es oblag den tatbeteiligten „Finanzagenten“, das Geld von dort unter Aufsicht der mutmaßlichen Bandenmitglieder abzuheben und den Hauptbeschuldigten zu übergeben.

Bei den Durchsuchungen in Berlin konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Insgesamt sechs Beschuldigte russischer, litauischer, israelischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 32, 33, 34, 37, 39 und 47 Jahren konnten aufgrund von bereits gegen sie vorliegender Haftbefehle festgenommen werden. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizeipresse Berlin v.25.10.11

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Pakete für die Ukraine - Anzeige wegen Geldwäsche

Gegen eine 21jährige Lettin wird von der Kriminalpolizei Erding wegen Geldwäsche ermittelt, weil die Frau betrügerisch erlangte Waren in die Ukraine weiterleitete.

Die junge Frau wollte mit einem Nebenjob etwas Geld verdienen. Sie suchte Anfang August eine leichte Tätigkeit, die sie von zu Hause aus erledigen konnte. In einem russischen Online-Forum fand sie ein Angebot als Qualitätsprüferin für einen amerikanischen Paketdienst.

Nachdem sie sich per Mail mit dem Inserenten in Verbindung gesetzt hatte, rief sie der angebliche Geschäftsführer an und sandte ihr schließlich einen Arbeitsvertrag. Darin wurde vereinbart, dass sie den Inhalt von Paketen auf Vollständigkeit prüft und anschließend in die Ukraine weiterschickt. Für jedes Paket sollte sie 25 Euro erhalten.

Die Lettin erhielt kurz darauf zwei Pakete im Wert von 530 Euro an ihre Adresse in Erding gesandt, die sie nach Kiew weiterschickte. Weitere Pakete nahm sie nach einem Hausbesuch der Kriminalpolizei Erding nicht mehr an. Diese wurden vom Paketdienst wieder an die Absender zurück geliefert.

Die Frau wusste nicht, dass die Bestellung der Waren auf ihren Namen und mit fremden Kreditkartendaten betrügerisch bei verschiedenen Firmen erfolgte. Der einzige Zweck ihrer Tätigkeit bestand in Wahrheit darin, die Waren durch den Versand nach Kiew vor dem Zugriff der Polizei zu schützen.

Mit dem Versenden der betrügerisch erlangten Waren beging die Frau eine leichtfertige Geldwäsche. >Neben der zu erwartenden Geldstrafe gehen die geschädigten Firmen auch zivilrechtlich gegen sogenannte Warenagenten vor, so dass ihr in der Folge weitere Unkosten entstehen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.06.10.11

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Dubiose Mail für „Gut bezahlte Arbeit“

Vorsicht – dubiose Mail für „Gut bezahlte Arbeit“ - leichtfertige Geldwäsche als Strafverfahren möglich

Ein 61jähriger Mann aus Heuchelheim erhielt am Vormittag des Donnerstag, 25.08.11, ein dubioses Beschäftigungsangebot per Mail mit dem Hinweis "Gut bezahlte Arbeit". Darin wurde versprochen eine Summe würde auf sein Konto gebucht. Von dieser Summer könne er 20% behalten wenn er 80 % davon weiter überweisen würde.

Obwohl der Absender mitteilt, dass sein „Vorgehen absolut legal sei und nicht gegen Gesetze verstoßen würde“, hatte der Angemailte richtigerweise Bedenken und teilte das dubiose Angebot seiner zuständigen Polizeiinspektion Frankenthal mit.

Wie bereits berichtet, steht hinter dieser Offerte ein strafrechtlich relevantes Verfahren! Irgendwo in Deutschland gibt es dabei Opfer, dessen Konto „abgefisht“ und Geld oft in Höhe von mehreren tausend Euro „illegalerweise abgezweigt“ worden ist. Der die oftmals aus dem Ausland operierenden unbekannten Tatverdächtigen suchen mit ihren „dubiosen Jobangeboten“ eine/einen Unbedarften, der mit seinem Konto den „illegal abgefishten“ Betrag „wäscht“ und den Betrügern überweist.

Dass derjenige, der unbedarft sein Konto unten den o.g. Konditionen zur Verfügung gestellt hat, anschließend wegen „Verdachts der leichtfertigen Geldwäsche“ angezeigt wird, müsste mittlerweile durch die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit bekannt sein.

Quelle: Polizeipresse Frankenthal v.26.08.11

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Polizei warnt vor Finanztransfergeschäften

Kreis Recklinghausen/Bottrop: Anfang Juli erhielt ein 62-jähriger Oer-Erkenschwicker eine E-Mail von einem vermeintlichen Internetverkäufer aus Italien, in der dieser den Oer-Erkenschwicker um Hilfe bei der Abwicklung seiner Geschäfte in Deutschland bat. Da er zum Verkauf seiner Waren in Deutschland eine Kontoverbindung in Deutschland benötige, bat er den Oer-Erkenschwicker sein Konto zur Verfügung zu stellen oder eines zur Abwicklung der Geschäfte einzurichten. Für die Nutzung des Kontos bot er eine monatliche Geldzahlung und eine zusätzliche Provision an. Der Oer-Erkenschwicker wandte sich umgehend an die Polizei, da er hinter der E-Mail einen Betrugsversuch vermutete.

Ermittlungen des Betrugskommissariat ergaben, dass der Versender der E-Mail nicht zu ermitteln war. Die E-Mail entpuppte sich als eine von unzähligen, die aktuell im Internet kursieren. Danach versuchen insbesondere osteuropäische Täter durch sogenannte "Finanztransfergeschäft" mit Hilfe von "Finanzagenten", betrügerisch erlangte Geldbeträge ins Ausland zu transferieren.

Frisch angeworbene Finanzagenten, die dann Geld für ihren Auftraggeber ins Ausland transferiert haben, erleben aber schon nach wenigen Tagen eine böse Überraschung. Denn dann stehen Polizei und Finanzbehörden vor der Tür. Neben dem Ärger drohen den gutgläubigen Finanzagenten Geldforderung für die Finanzdienstleistungen und mögliche Regressansprüche betrogener Kontoinhaber.

Daher warnt die Polizei vor entsprechenden E-Mails und rät. "Lassen sie die Finger von einer Tätigkeiten als Finanzagent! Betrachten Sie diese Mails als SPAM! Löschen Sie sie, ohne sie zu beantworten!"

Quelle: Polizeipresse Recklinghausen, news aktuell gmbh v.15.07.11

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Paketmanager mit Arbeitsvertag

Dieser Tage hat ein Hanauer festgestellt, dass er auf Abzocker im Internet hereingefallen ist. Der 64-Jährige wollte seine Einkünfte aufbessern und stöberte "online" nach lukrativen Nebenjobs. Angebote als Warenagent fielen ihm besonders ins Auge. Seine Aufgabe sei es, Pakete, die an seine Hausanschrift gesendet werden, an Firmen im Ausland weiterzuleiten.

Das klang einfach. Also unterschrieb er in bester Hoffnung den Arbeitsvertrag mit der britischen Firma und begann seine Tätigkeit. Er erhielt Päckchen an seine Heimadresse, versah sie mit neuen Adressetiketten für Zielorte in Estland und gab sie erneut in den Postlauf.

Nachdem er zwei Pakete weitergeleitet hatte, hoffte er auf die Provision. Doch statt der erwarteten Entlohnung kam die Polizei: Gegen den Mann lag eine Anzeige wegen Betrugs vor. Die Rechnungen in den Paketen wurden nämlich über betrügerisch erlangte Kreditkarten beglichen - als Vertragspartner galt der 64-Jährige. Der hat nun Schwierigkeiten mit dem Gesetz, keine Nebeneinkünfte und eventuell noch offene Rechnungen.

"Dies ist eine bekannte Masche; immer wieder fallen Personen auf solche Nebenjobangebote im Internet herein", sagte Hauptkommissar Stefan Adelmann von der Beratungsstelle der Polizei in Hanau zum vorliegenden Fall.

Quelle: Polizeipresse Offenbach v.26.05.11

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100.000 Opfer geprellt

Seit eineinhalb Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) gegen eine Bande, die im Internet in zahlreichen Webshops Waren gegen Vorkasse anbot, aber nie lieferte. „Dieses Verfahren ist in Bezug auf die Enttarnung von Internettätern und in seiner Dimension bisher einzigartig“, so der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, Peter Dathe.

Am 28.09.2009 meldete sich bei der Polizeiinspektion Nördlingen der Mitinhaber eines örtlichen Unternehmens. Der Grund lag in den zahlreichen Anfragen einiger Personen, die angeblich über die Internetseite „ja-kaufen.com“ (nicht mehr online) diverse Waren bestellt und bezahlt hatten, aber die Lieferung noch ausstehe. Das Impressum der Internetseite lautete leicht verändert auf die Daten der Nördlinger Firma, die selbst ahnungslos war.

Die weiteren Ermittlungen ließen aufgrund zahlreicher Strafanzeigen von Geschädigten einen Tatzusammenhang und damit die Machenschaften einer Bande erkennen. Aus diesem Grund wurde das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) beauftragt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg die weiteren Ermittlungen aufzunehmen und führte die Operation unter dem Decknamen „EG Bazar“.

Es stellte sich heraus, dass die mutmaßlichen Täter zahlreiche seriös aussehende Onlineshops ins Internet stellten, für das Impressum häufig echte Daten ahnungsloser Firmen missbrauchten und Artikel aller Art zu auffällig günstigen Preisen anboten. Als Bezahlung wurde Vorkasse meist auf ein deutsches Konto gefordert, was die meisten Geschädigten sorglos akzeptierten.

Die Konten stellten von den Tätern angeworbene Finanzagenten zur Verfügung. Dabei handelte es sich um Privatpersonen, die meist per E-Mail geködert wurden, ihr Konto gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Sie sollten für ihren neuen „Arbeitgeber“ Gelder entgegen nehmen und weiter transferieren bzw. sie überließen die Zugangsdaten zum Online-Banking den „Arbeitgebern“. Dabei war den Finanzagenten meist nicht bewusst, dass sie zur Geldwäsche missbraucht werden und sich ggf. selbst strafbar machten.

Die entgegengenommenen Gelder der Internetkunden wurden zumeist in die Schweiz und die Türkei überwiesen; in Einzelfällen hoben die Finanzagenten das Geld bar ab und übergaben es an einen Geldboten.

Die Tatverdächtigen lockten die Geschädigten angefangen mit Lego-Spielzeug für 30,- Euro über begehrte Elektroartikel bis hin zu 1-kg-Goldbarren für 24.704,00 Euro. Die Gruppierung soll sich auch mit weiteren „Nebentätigkeiten“ unberechtigt an den Geldern Ahnungsloser bedient haben. So sollen sie darüber hinaus im Phishinggeschäft (Ausspähung von Kontodaten) tätig gewesen und Online-Bankkonten geplündert haben.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.17.05.11

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900 € Geldstrafe für leichtfertige

Wegen leichtfertiger Geldwäsche wurde ein nicht vorbestrafter Familienvaater vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Außerdem hat die Bank gegen ihn noch Regressansprüche in Höhe von 6.000 Euro.

Der Angeklagte bekam im Mai 2009 per E-Mail ein Angebot einer "weltweit agierenden Finanzagentur". Um bei internationalen Geldtransfers Gebühren und Steuern zu umgehen, suche man Partner, die ein Konto zur Verfügung stellten

Er richtete ein neues Konto ein. Zwei Überweisungen von insgesamt 4750 Euro gingen dort ein. Sein Verdienst: 10 Prozent. Für den Rest kaufte er Ukash-Karten und übermittelte den Code an seine russischen Geschäftspartner. Das Geld stammte aus Phishing

Quelle: www.badische-zeitung.de v.20.04.11

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400-Euro Job als Postarbeiter

Vor den betrügerischen Maschen eines im aktuellen Fall in Polen ansässigen Logistikunternehmens warnt die Kriminalpolizeiinspektion Weiden. Bei dieser Dienststelle erschien in den zurückliegenden Tagen eine Anzeigenerstatterin, der ihre Beschäftigung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs als Postbearbeiterin suspekt vorgekommen war.

Aufgabe der Frau war es, zu Hause Paketsendungen anzunehmen, sie auf Qualität und Quantität zu prüfen und dann an vorgegebene Adressen, die ausschließlich in Osteuropa lagen, zu senden. Inhalt der Pakete waren iPods oder Schmuckstücke. Das beunruhigte die Frau und sie wandte sich an die Kriminalpolizei in Weiden.

Es stellte sich zweifelsfrei heraus, dass die Frau die über eine Kleinanzeige als "Finanzagentin" angeworben wurde, lediglich als Schaltstelle fungieren sollte um die jeweiligen Wertgegenstände, die vermutlich mit ausgespähten fremden Kreditkartendaten bezahlt worden waren, weiter zu versenden.

Gleichgelagerte Fälle sind derzeit auch bei der Kriminalpolizeiinspektion in Kempten anhängig. Dies deutet auf ein überregionales Agieren hin, was die Kripo Weiden dazu veranlasst, vor dieser Masche zu warnen. Durch die Kooperation der Anzeigeerstatterin konnten mehrere Pakete zurückbehalten werden. Zugetragen hatten sich die erwähnten Fälle zwischen dem 23. und dem 25.03.2011.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.30.03.11

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Kurierdienste - Verurteilung wegen Geldwäsche

Das Amtsgericht Freising verurteilte eine Frau zu einer Geldstrafe von 600 €. Sie hatte für eine estnische Firma Pakete ins Baltikum geschickt, der Inhalt, Handys, Notebooks und Navis stammte aus Kreditkartenbetrug. Die Idee, dass die Kunden die Ware bei den Händlern direkt bestellen können, kam ihr nicht. Der Frau hätten auch die wechselnden Bankverbindungen auffallen müssen, obwohl doch eigentlich sie als Empfängerin angegeben war. Für ihr Dienste hatte sie nie Geld erhalten.

Quelle: www.sueddeutsche.de v. 29.03.11

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Internetplattform für Sofortkauf

Am 08.03. erschien eine Frau aus Laaber bei der PI Nittendorf. Sie teilte mit, dass sie Betrügern aufgesessen sei. Die Dame hatte vor mehreren Wochen in einer Jobbörse im Internet nach Arbeit gesucht.

Sie stieß dabei auf ein Angebot, in dem eine Heimarbeit angeboten wurde. Sie nahm daraufhin per email Kontakt mit dem Anbieter auf. Schnell wurde man sich einig. Wieder per email wurde ein Arbeitsvertrag zu- und unterschrieben wieder zurückgesandt. Aufgabe der Frau wäre es gewesen, Spielekonsolen auf einer Internetplattform für Sofortkauf einzustellen, die Verkäufe abzuwickeln und die auf ihr Konto eingehenden Verkaufserlöse über ein Geldinstitut an ihren Arbeitgeber weiterzuleiten. Den Versand der Ware an die Käufer hätte dieser übernommen.

Die Anzeigenerstatterin war zunächst nicht misstrauisch. Ihr "Arbeitgeber" übersandte ihr sogar eine Excell-Tabelle, in der sie ihre Tätigkeiten genauestens zu protokollieren hatte. Bezahlt werden sollte sie mit einem festen durchaus üblichen Stundenlohn. Auch die süd- oder lateinamerikanisch klingenden Namen ihrer Geschäftspartner machten sie nicht stutzig. Die Korrespondenz erfolgte ausschließlich über das Internet.

Die Spielekonsolen wurden zu einem günstigen Preis von 109 Euro angeboten. Binnen weniger Tage waren mehr als 20 davon verkauft. Weisungsgemäß überwies die Frau dann ca. 2500 Euro an ihren Arbeitgeber. Es dauerte dann aber nicht lange und die ersten Käufer reklamierten, dass sie die Spielekonsolen immer noch nicht erhalten haben. Sie leitete diese Reklamationen weiter und wurde zunächst hingehalten.

Kurz danach brach aber der Kontakt zum "Auftraggeber" ab. Jetzt erst wurde der Geschädigten bewusst, dass diese Spielekonsolen überhaupt nicht existierten und sie sich unbewusst zum Helfer von Betrügern gemacht hatte. Statt eines zusätzlichen Verdienstes blieb ihr nichts anderes übrig, als den Kaufpreis aus der eigenen Kasse zurück zu erstatten.

Ob die Täter jemals ermittelt werden können ist äußerst fraglich. Es ist bisher nicht einmal bekannt, von welchem Land aus sie agieren. Die Firmenanschrift lautet auf Paraguay.

Es gilt vor diesem Hintergrund äußerst vorsichtig zu sein bei Angeboten wenn gegen Entlohnung Geld transferiert werden soll. Die oben geschilderte Vorgehensweise ist nur eine von vielen. Es geht aber immer darum, den Weg des betrügerisch erlangten Geldes zu den eigentlichen Tätern zu verschleiern, so dass eine Nachverfolgung durch die Ermittlungsbehörden nicht oder nur schwer möglich ist.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 10.03.11

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Finanzagent: Polizei deckt Betrug auf

Die Polizei Bremen hat einen Betrug, bei dem einem Mann aus Weilstadt per Internet mehrere tausend Euro von seinem Konto abgebucht wurden, aufgedeckt. Auslöser der Ermittlungen war ein 49 Jahre alter Mann aus Bremen, der am Dienstagabend bei einem Finanzdienstleister in der Nähe des Hauptbahnhofs 2 000 Euro in die Ukraine überweisen wollte. Dem Personal des Finanzdienstleisters erklärte er, dass er seit kurzem für Dritte Geld transferieren würde.

Das Geld wurde angehalten und eine Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche erstattet. Die ermittelnden Beamten der Polizei Bremen fanden sehr schnell heraus, dass der 49-Jährige am Dienstag einen Betrag von 4 500 Euro von einem Konto aus Weilstadt per Überweisung erhalten hatte. Neben den 2 000 Euro, die beim Finanzdienstleister sichergestellt worden waren, fanden die Beamten die restlichen 2 500 Euro bei dem 49-jährigen Tatverdächtigen und beschlagnahmten dieses Geld.

Der geschädigte Kontoinhaber in Weilstadt hatte von der betrügerischen Abbuchung von seinem Konto noch nichts gemerkt. Er wurde Opfer eines sogenannten "Phishing-Betrugs", da sich auf seinem Computer ein "Trojaner" befand. Dieser "Trojaner" hatte beim Onlinebanking Daten an unbekannte Dritte weitergeleitet, die dann unbemerkt den Betrag von 4 500 Euro vom Konto des Geschädigten abbuchten und an den 49-jährigen Bremer weitergaben.

Gegen den 49 Jahre alten Bremer wurde eine Strafanzeige gefertigt. Der geschädigte Kontoinhaber aus Weilstadt hat inzwischen sein Geld zurück. Er zeigte sich über die rasche Hilfe der Polizei Bremen sehr angetan.

Quelle: Polizeipresse Bremen, news aktuell gmbh v. 03.03.11

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Warenagent erstattet Selbstanzeige

Ein 32-jähriger Spätaussiedler aus Kasachstan erstattete bei der Kripo Kempten Selbstanzeige, weil er wegen seiner Tätigkeit als sogenannter „Warenagent“ Zweifel bekam.

Der Mann hatte, nachdem er über ein soziales Netzwerk aus Russland angeworben worden war, mehrfach Pakete mit Waren erhalten, die mit ausgespähten Kreditkartendaten bezahlt worden waren. Die Pakete leitete er dann an einen Empfänger in Finnland weiter. Erst als der Mann Mahnschreiben der betrogenen Firmen erhalten hatte, wurde ihm bewusst, dass die an ihn adressierten Waren im Wert von über 10.000 Euro aus Betrugsstraftaten stammten.

In diesem Zusammenhang wird dringend vor zweifelhaften Jobangeboten aus dem Internet gewarnt. Bei vermeintlich leichten Tätigkeiten, bei denen eine Konto für Geldüberweisungen zur Verfügung gestellt oder Warensendungen angenommen werden sollen, besteht immer der begründete Verdacht, dass dies mit Straftaten im Zusammenhang steht. Wer auf ein solch zweifelhaftes Angebot eingeht, muss damit rechnen, dass gegen ihn wegen Geldwäsche bzw. Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte Ermittlungen eingeleitet werden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 08.02.11

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Paketmanager wegen Geldwäsche angeklagt

Nach der Übernahme eines Job-Angebots aus dem Internet als Paketagent muss sich ein 20-jähriger Ebersberger nun wegen leichtfertiger Geldwäsche verantworten.

Der Ebersberger wollte sich mit dem Nebenjob etwas Geld dazuverdienen. Im Internet fand er schließlich eine Firma, die Paketagenten suchte. Er bekam Pakete zugesandt, deren Inhalt, überwiegend Elektro-Artikel, er überprüfen und anschließend an bestimmte Empfänger meist im osteuropäischen Raum verschicken sollte.

Für diese Tätigkeit hatte ihm die Firma, bei der es sich nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen um eine Schein-Firma handelt, einen monatlichen Nebenverdienst zwischen 1.200 und 1.500 Euro zugesichert. Weitere 50 Euro sollten pro Paket hinzukommen. Eine Zahlung des Gehalts und der Provision erfolgte nicht.

Die Waren wurden zunächst betrügerisch erlangt. Mit illegal erworbenen Kreditkartendaten wurden sie von der Schein-Firma ebenfalls im Internet erworben und nun an ihn als Paketagenten geschickt. Die Internet-Bestellungen tauchten dann auf den Kreditkartenabrechnungen einer Vielzahl von Geschädigten Karteninhaber auf. Die Kriminalpolizei verfolgte nun diesen Weg der per Kreditkarte gekauften Waren und landete schließlich beim 20-jährigen Ebersberger.

Dieser zeigte sich bei der kriminalpolizeilichen Vernehmung geständig, konnte sich aber nicht vorstellen, wieso er sich strafbar gemacht hatte. Er muss nun wegen leichtfertiger Geldwäsche verantworten und mit einer empfindlichen Geldstrafe bzw. mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Die Kriminalpolizei Erding rät allen Jobsuchenden die Angebote aus dem Internet sorgfältig zu prüfen und falls möglich einen persönlichen Kontakt mit der Firma herzustellen. Verdienst und durchzuführende Arbeit sollten in einem passenden Verhältnis stehen. Informieren Sie sich vorab über die Firma für die Sie arbeiten wollen.

Allein im vergangenen Jahr 2010 mussten in ihrem Zuständigkeitsbereich 36 gleichgelagerte Fälle mit einem Gesamschaden von ca. 130.000 Euro bearbeitet werden.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 26.01.11

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Geldwäscher beim Abheben festgenommen

Ein 21-jähriger Serbe eröffnete am Mittwoch, 19.01.2011, in München unter Vorlage seines österreichischen Reisepasses ein Konto. Bereits tags darauf gingen auf diesem Konto verdächtige Geldbeträge ein, die ein Mitarbeiter der Bank überprüfte. Schnell wurde herausgefunden, dass die Transfers in Höhe von mehreren Tausend Euro aus Phishing-Fällen in Dorsten und Randersacker zurückzuführen sind.

Als der Täter einen Teilbetrag des Geldes am Donnerstag, 20.01.2011, bei der Bank abheben wollte, verständigten die aufmerksamen Bankmitarbeiter die Polizei. Der Täter konnte noch in der Bank festgenommen werden.

Quelle: Polizeipresse München v. 25.01.11

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Überregional agierende Betrügerbande

Durch eine Ermittlungskommission beim Polizeipräsidium Bielefeld wird seit August 2010 eine überregional agierende Betrügerbande verfolgt. Ursprung des Verfahrens war eine Häufung von Strafanzeigen durch Bielefelder Kontoinhaber, die sich von ihrer Bank Verrechnungsschecks ausstellen ließäen und diese dann als gestohlen meldeten. Diese Schecks wurden auf Konten sogenannter "Finanzagenten" eingereicht. Von deren Konten wurde nach vorläufiger Gutschrift das eingegangene Geld sofort an Geldautomaten abgehoben, bevor die Bank von der Nichteinlösung der Schecks mangels Kontodeckung durch das andere Geldinstitut erfuhr.

Später wechselten die Betrüger ihre Vorgehensweise. Sie fälschten Schecks zulasten von Firmen, deren Kontodaten sie aus dem Internet erlangten. Auch diese Schecks wurden auf Konten von angeworbenen Finanzagenten eingereicht. Teilweise wurden über diese Konten Beträge bis zu 10.000,- Euro je Konto transferiert. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Schecks nicht entwendet wurden, sondern durch die Kontoinhaber an führende Bandenmitglieder übergeben wurden. Die angeworbenen Finanzagenten stellten der Bande ihre Konten zur Verfügung.

Am 26.10.2010 wurden insgesamt 38 Durchsuchungsbeschlüsse an mehreren Orten in NRW und Osnabrück mit Unterstätzung der örtlichen Polizeibehörden unter Leitung des PP Bielefeld vollstreckt. Es wurden umfangreiche Beweismittel gefunden, die zum Teil noch ausgewertet werden müssen. Einige Schecküberlasser und Finanzagenten machten im Anschluss an die Durchsuchungen Angaben zu ihrem Tatbeitrag und zur Struktur der Bande. Bereits am gleichen Tag wurde ein führendes Bandenmitglied in Bielefeld festgenommen. Zwei weitere führende Bandenmitglieder konnten am 29.10.2010 und am 15.11.2010 in Osnabrück festgenommen werden.

Die drei "Köpfe" der Bande im Alter von 25 bis 46 Jahre befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Gegen die Schecküberlasser und die Finanzagenten wurden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden Schecks in Hühe von insgesamt ca. 600.000,- Euro eingereicht. Durch Abhebungen an Geldautomaten erlangten die Haupttäter in der Zeit von Juli bis Oktober 2010 einen derzeit nachgewiesenen Betrag in Hüe von ca. 300.000,- Euro. Die Schecküberlasser und Finanzagenten erhielten für ihren Beitrag lediglich ein kleines Entgelt.

Quelle: Polizeipresse Bielefeld, news aktuell gmbh v. 17.11.10

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Geldwäsche mit Erlaubnis

Die Cottbuser Kriminalpolizei ermittelt zurzeit gegen einen 22-jährigen jungen Mann wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ihm wird vorgeworfen Vermögenswerte die aus Betrugshandlungen stammen,über sein eigenes Konto an Dritte weitergeleitet zu haben.

Der arbeitslose junge Mann hatte sichüber das Internet als sogenannter "Finanzagent" anwerben lassen und dafür ein Konto bei einem Kreditinstitut eröffnet. Betrüger hatten zuvor im Internet Elektronikartikel zum Kauf angeboten und das von dem 22-Jöhrigen eröffnete Bankkonto zum Einzahlen des Preises angegeben. Die Auftraggeber, die eine italienische Adresse angaben, hatten mit dem jungen Mann sogar einen Vertrag abgeschlossen, mit den Bedingungen, dass sie das eingegangene Geld von seinem extra eröffneten Konto abheben durften.

Die Kriminalisten des Sachbereiches Vermögens- und Fälschungsdelikte konnten bis jetzt 91kriminelle Betrugshandlungen nachweisen, bei denen ca. 43.000 Euro geflossen sind. Der junge Cottbuser durfte dafür als "Belohnung" monatlich 600 Euro selbst für sich abzweigen.

Als die bundesweit geprellten Käufer der im Internet angebotenen Waren merkten, dass die Gegenstände nicht bei ihnen ankamen, erstatteten sie Anzeige. Das Geld war aber bereits durch solche Geldwäscheaktionen wieder vom Konto des Cottbusers verschwunden. Diese kriminellen Aktivitäten dauerten bis zur sofortigen Schließung des Kontos und den jetzigen Ermittlungen ca. einen Monat. Weitere, bundesweit geführte Ermittlungen der Cottbuser Kripo, führten zur Feststellung, dass drei weitere, sogenannte "Finanzagenten" ermittelt wurden, davon eine weitere Person aus Cottbus.

Quelle: Polizeipresse Brandenburg v. 21.04.10

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Geldwäsche mit Arbeitsvertrag

Ein 26-jähriger Mann aus Frechen hatte gleich doppelt Pech. Erst nahm er ein Jobangebot an, das keines war und dann stand er plötzlich vor einem Schuldenberg!

Der 26-Jährige wurde im Februar im Internet auf einer russischen Webseite in einem Chat auf ein Jobangebot aufmerksam gemacht. Er sollte Pakete in Empfang nehmen und weiterleiten. Da der Mann skeptisch war, wollte er ohne einen richtigen Arbeitsvertrag nichts Derartiges machen. Er gab jedoch seine Telefonnummer an. Kurze Zeit später meldete sich eine Frau. Mit ihr vereinbarte er ein Treffen in Köln.

Die Frau traf sich am 22.02.10 in der Nähe des Kölner Doms mit dem 26-Jährigen in einem Cafe. Dort unterzeichnete er einen Arbeitsvertrag, in dem er sich verpflichtete, auf seinem Konto eingehende Geldbeträge bar abzuheben undüber "Western Union" oder "Money-Gram" weiterzuleiten. Noch am selben Tag hob der 26-Jährige einen hohen vierstelligen Betrag von seinem Konto ab, der frisch dort eingegangen war. Diesen Betragübergab er in bar an die unbekannte Frau.

Das Geld stammte aus einem Phishing-Fall. Ein Mann aus Bayern hatte über eine manipulierte Internetseite, die der seiner Bank zum Verwechseln ähnlich sah, seine Kontodaten und eine Transaktionsnummer (TAN) preisgegeben. Die Daten nutzten die Täter, um den vierstelligen Eurobetrag von dessen Konto auf das des 26-Jährigen zu überweisen.

Dem Mann in Bayern muss der Frechener jetzt Schadenersatz leisten. Zusätzlich steht er im Verdacht, sich der Geldwäsche strafbar gemacht zu haben. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet.

Quelle: news aktuell gmbh v. 20.04.10

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Warnung vor riskanten Internetgeschäften

Ein Angebot, welches er nicht ausschlagen konnte, erhielt ein 23-jähriger Duisburger von Unbekannt per Email. Ihm wurde eine Beschäftigung als Finanzagent für eine Firma angeboten, der er helfen sollte, Gelder nach Estland zu transferieren, wofür er sein Bankkonto zur Verfügung stellen sollte.

Nach seiner Zustimmung erhielt er einen Betrag von mehreren tausend Euro auf sein Konto und wie vereinbart kaufte er hierfür an Trinkhallen/Tankstellen in Duisburg UKASH-Gutscheine (eine virtuelle Internetwährung, ähnlich dem Prepaid-Karten-System für Handys), welche er dann an die Emailadresse in Estland schickte. Die vereinbarte Provision in Höhe von 20% behielt er vereinbarungsgemäß gleich ein und gab sie noch am gleichen Tag aus.

Das ihmüberwiesene Geld war jedoch zuvor einem Bankkunden aus Holstein beim Onlinebanking mittels Phishing widerrechtlich entzogen worden. Nun schuldet der Duisburger sowohl der betrogenen Bank denüberwiesenen Betrag und seine vermeintliche Prämie ist auch dahin. Zudem ermittelt die Polizei Duisburg wegen Geldwäsche und Beihilfe zum Computerbetrug gegen ihn.

Die Polizei warnt daher Jeden, sich auf Angebote, als Internet-Finanzagent für Dritte zu arbeiten, einzulassen. Verdächtige Feststellungen oder solche Angebote können Sie dem KK 31 unter der Rufnr. 0203 280 (0) melden.

Quelle: news aktuell gmbh v. 07.10.10