gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Abhebung am Geldautomat: Sparkasse darf Direktbank-Kunden nicht aussperren

Die Bank hat den Geldautomaten für Direktbankkunden gesperrt: Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen, siehe nachfolgendes Urteil:
Beschweren Sie sich zunächst Ihrer Bank und dann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFIN), Postfach 1253, 53002 Bonn. Verständigen Sie außerdem Ihre örtliche Verbraucherzentrale.


Das Oberlandesgericht München hat das Urteil des Landgerichts München vom 08.12.2009 aufgehoben.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Sparkasse Ingolstadt verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurpckzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen (Aktenzeichen: U (K) 1607/10). Das OLG München hat damit der Berufung von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank vollumfänglich stattgegeben und eine frühere Entscheidung des Landgerichts München aufgehoben. Im Geldautomatenstreit ist dies das erste und einzige Urteil eines Oberlandesgerichts.

Link zum Urteil auf money-advice.net

"Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe", betont Sven Matschulla, Ressortleiter Recht der ING-DiBa. "Wir sind sehr zufrieden, dass das OLG dieses für alle Bankkunden erfreuliche Urteil gefüllt hat und würden es begrüßen, wenn nun auch der Streit um die Höhe der Geldautomatengebühren zügig im Sinne der Kunden beigelegt wird."

Hintergrund: Im VISA-System bezahlen die ING-DiBa und alle anderen Banken für Bargeldabhebungen an das geldautomatenbetreibende Institut den Fixbetrag von 1,74 Euro. Im EC-Maestro-System verlangen die Sparkassen bis zu 20 Euro pro Bargeldverfügung. Die eigentlichen Kosten der Sparkasse für eine Bargeldabhebung liegen nach deren eigenen Angaben bei lediglich 63 Cents.

Quelle: news aktuell gmbh v. 18.06.10


Sparkassen und Genossenschaftsbanken dürfen ihre Geldautomaten nicht für Visa-Kunden sperren. Die Sparkasse Ingolstadt scheiterte mit dem Versuch, ein gegen sie erwirktes Urteil des Oberlandesgerichts München vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Der BGH-Kartellsenat hat die Beschwerde der Sparkasse gegen die Nichtzulassung der Revision in dem OLG-Urteil vom 17.06.2010 am 28.06.2011 zurückgewiesen (Az.: KZR 82/10).