Nach dem Kontodatenskandal der Postbank gerät jetzt auch die Deutsche Bank in die Kritik.
Nach Recherchen des von ARD MONITOR haben selbständige Finanzberater, die für die Deutsche Bank tätig sind, weitreichenden Zugang zu Kontendaten von Kunden, darunter auch solche, mit denen sie geschäftlich nicht in Kontakt stehen.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hält diese Praxis für "rechtswidrig". "Als ich davon gehört habe, habe ich es erstmal nicht glauben wollen, dass eine deutsche Bank derart schludrig mit den Kundinnen- und Kundendaten umgeht" sagte Weichert gegenüber Monitor.
Die entsprechenden "Einwilligungserklärungen für die Datenübermittlung" der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG verstoßen nach Aussage Weicherts gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, weil sie "viel zu unbestimmt" und der Kreis der Zugriffsberechtigten viel zu groß gehalten sei.
"Die Einwilligungserklärung, die hier von der Bank verwendet worden ist, ist meines Erachtens eindeutig rechtswidrig, weil hier völlig unübersichtlich mitgeteilt wird, dass eine Vielzahl von beteiligten Konzernunternehmen, aber auch die Handelsvertreter, die Daten bekommen können. Und zwar alle Daten, die irgendetwas mit dieser Bank zu tun haben",... "so dass diejenigen, die das erklären, sich nicht ansatzweise vorstellen können, wo die Daten landen, für welche Zwecke sie genutzt werden und in welchem Umfang sie ausgewertet werden."
Gemäß der Erklärung erhalten nicht nur externe Finanzberater, sondern auch "künftige Partner" weitreichenden Zugriff auf Konteninformationen, darunter fallen Kontoumsätze, Zahlungsvereinbarungen, Online-Banking-Daten, Versicherungen, Bonitäts- und Vermögensdaten und "vergleichbare Daten". Insgesamt arbeiten rund 1.500 selbständige Finanzberater für die Deutsche Bank. Dabei handelt es sich um freie Handelsvertreter, die auch für andere Unternehmen tätig sein können.
Quelle: news aktuell gmbh v. 05.11.09
Die Deutsche Bank hat den Bericht des ARD-Magazins Monitor über Fehler beim Umgang mit sensiblen Kundendaten als falsch zurückgewiesen. Selbstständige Finanzberater hätten ausschließlich Zugriff auf die Kontendaten derjenigen Kunden, von denen eine ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung vorliege, teilte die Bank mit.
Widerspruch: Kunden, die nicht wollen, dass Berater irgendwelche Konto- und Kundendaten einsehen, müssen der Einwilligungsklausel schriftlich widersprechen. Dann ist jede Kontaktaufnahme unzulässig. Es reicht nicht, nur „keine Angabe“ zur Einwilligungsklausel gemacht zu haben. Wer seine früher gegebene Zustimmung inzwischen bereut, kann diese jederzeit schriftlich widerrufen. Jeder Kunde kann außerdem verlangen, dass ihm die Postbank Auskunft über gespeicherte und weitergegebene Daten gibt.
Quelle: Finanztest (www.test.de) v. 20.01.10