Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) mit den zusammengeschlossenen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Banken haben sich geeinigt:
Ab 15. Januar 2011 zeigen die Geldautomaten den Preis für die Abhebung an, sofern das Geldabheben an dem fremden Automaten kostenpflichtig ist. Dadurch hat der Kunde die Wahl, auf günstigere Geldautomaten auszuweichen.
Privatbanken nehmen maximal 1,95 Euro kassieren. Die Volksbanken und Sparkassen haben sich dieser freiwilligen Regelung nicht angeschlossen und kassieren höhere Beträge für die Barauszahlungen. Die Banken wollen sich untereinander keine Rechnungen mehr dafür ausstellen.
Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Barabhebungen am Geldautomaten. Da, wo einzelne Banken ein Monopol haben, z.B. in ländlichen Gebieten, oder auch an stark frequentierten Geldautomaten wie an Bahnhöfen. können die Gebühren höher sein.
Und im Ausland bleibt es teuer.
Die neuen Regelungen hätten keine Auswirkungen auf Abhebungen mit Kreditkarte von Direktbankkunden. Wer damit bisher kostenlos Geld bekommen hat, kann das auch weiterhin.
Zwischen 1,75 und 5,50 Euro verlangen die Banken und Sparkassen, wenn fremde Kunden ihre Geldautomaten nutzen. Die Verbraucherzentralen haben die Sparkassen und Volksbanken aufgefordert, die Gebühren an Geldautomaten für Kunden fremder Institute auf rund zwei Euro zu senken.
Hintergrund der Regelung
Die Banken hatten die Gebühren für das Abheben an Fremdautomaten deutlich erhöht. Bis zu 10 Euro werden schon kassiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte Widerstand an. Er wird prüfen, wie er gegen diese Gebühren vorgehen kann. Der Vorgang kostet die Banken nur ein paar Cent. Sätze von bis zu zehn Euro sind daher völlig überhöht. Es besteht der Verdacht auf sitten- und wettbewerbswidrige Preispolitik.
Einige Direktbanken bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit, gratis via Kreditkarte abzuheben, allerdings hatte das schon zur Folge, dass einige Kunden mit den Kreditkarten kein Geld mehr am Fremdautomaten bekamen. (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 28.01.10)
Die Kosten für eine Fremdabhebung betragen mittlerweile durchschnittlich sieben Euro. Geht man davon aus, dass die tatsächliche Belastung der Banken bei maximal zwei Euro liegt, so entsteht den Verbrauchern pro Abhebung ein Schaden von fpnf Euro. Hochgerechnet auf alle Transaktionen sind das 100 Millionen Euro pro Jahr. (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband v. 28.04.10)
Aufgrund vieler Kundenbeschwerden prüft das Bundeskartellamt mehr als 280 Kreditinstitute in Deutschland. Gegebenenfalls soll ein formelles Verfahren eingeleitet werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, Gebühren für Fremdabhebungen auf 2,00 Euro zu begrenzen Wie das ZDF berichtete, wollen sich die Banken auf maximal 5,00 Euro einigen.
Die Financial Times Deutschland berichtete, dass das. Bundeskartellamt eine Gebühr von maximal fünf Euro für das Abheben an fremden Geldautomaten als zu hoch ablehnt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine Begrenzung der FremdabhebeGebühren auf maximal zwei Euro.
Abzocke mit Dispozinsen
Bankkunden haben kaum eine Chance, von einem teuren Dispokredit in einen günstigeren Ratenkredit zu wechseln. Das zeigt eine Expertenbefragung der Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Initiative Finanzmarktwächter unter Schuldnerberatungsstellen. Die Berater gaben an, dass im Schnitt 70 Prozent solcher Wechselwünsche abgelehnt oder gar nicht erst beantwortet werden. Besonders schlimm: Gelingt eine Umschuldung doch, stehen drei von vier Verbrauchern am Ende finanziell schlechter da. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine gesetzliche Pflicht für Banken, betroffenen Kunden den Wechsel in einen günstigeren Ratenkredit ohne Zusatzverträge anzubieten.
Quelle: Verbraucherzentrale Bremen v.07.10.11
Die Verbraucherzentrale hat im Sommer 2011 erneut die Dispozinsen untersucht. Immer noch werden Kunden durch überhöhte Zinsen abgezockt. Im Durchschnitt kassieren deutsche Banken 12,4 Prozent. Eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass die Banken sich ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank ab 09.12.11 für nur 1%, davor für fü nur 1,5% ausleihen.
Auffällig ist der Stiftung Warentest zufolge, dass viele der bundesweit 1.610 angefragten Kreditinstitute nur nach mehrmaliger Erinnerung Informationen zum Dispo-Zinssatz gaben - oder gar nicht. So verweigerten in Niedersachsen 30 von 201 Häusern die Auskunft, in Schleswig-Holstein 13 von 86, in Mecklenburg-Vorpommern drei von 58 und in Hamburg zwei von 43. Mit sechs Geldinstituten ist Niedersachsen bundesweit - gleichauf mit Bayern - das Land mit den meisten Banken, die einen Überziehungszins von 14 Prozent und mehr erheben.
Quelle: www.ndr.de v. 21.09.11
Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt kein Ende. Dies belegt die veröffentlichten Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach beläuft sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach "billigem Ermessen" anzupassen. Zehn Institute hat der der Verbraucherzentrale Bundesverband (wwww.vzbv.de) jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.
In einer Zeit, in der die Kreditinstitute selbst kaum Zinsen zahlen müssen, verdienen sie mit den Dispozinsen Millionen Euro an ihren Kunden. Bezogen auf das aktuelle Kreditvolumen, welches die Bundesbank mit 39,6 Milliarden Euro beziffert, bedeutet das: Jeder Prozentpunkt an Zinsen kostet die verschuldeten Bankkunden in der Summe rund 400 Millionen Euro im Jahr. Nach einer vom Bankenfachverband und der GfK 2010 veröffentlichten Studie hat jeder achte Kontoinhaber (13 Prozent) sein Konto überzogen.
Der vzbv erneuert seine Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gewinnmarge zwischen den Überziehungs- und den Refinanzierungszinsen. Damit wären unverhältnismäßig hohe Zinssätze passé, ohne dass die Kreditwirtschaft ihren marktwirtschaftlichen Spielraum verliert". Darüber hinaus müsse das Bundesjustizministerium die gesetzliche Regelung konkretisieren: Wer einen Referenzzinssatz angibt, muss auch die Zinsmargen und die Zeitpunkte der Zinsanpassungen nennen. Die bestehenden Vorschriften reichen nicht aus, um die Kreditinstitute zu transparenten und fairen Zinsanpassungsklauseln zu bewegen
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) v. 15.02.11