gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Finanzagentur des Bundes sperrt 40.000 Konten von Privatkunden

Aktuell

Das Geldwäschegesetz wurde im April 2011 geändert und wurde auf die Schuldenverwaltung des Bundes erweitert.

Anleger müssen seit April 2011 ihre Staatsangehörigkeit und ihren Geburtsort nachweisen. Dafür hatte verlangt die Finazagentur eine beglaubigte Kopie des Ausweises verlangt. Und wer trägt diese Kosten? Und warum muss das überhaupt sein? Und kann man diese Kosten umgehen?

40.000 Privatkunden hatten auch nach zwei Kundenanschreiben keine Identifizierungsunterlagen eingereicht. Nun wurden diese Konten gesperrt.

Das Geld ist nicht weg

Der Kunde kann seine Bundeswertpapiere bis zur Fälligkeit weiter verwahren lassen, er kann sie verkaufen oder zurückgeben. Er kann aber keine neuen Wertpaiere bei der Finanzagentur einlagern. Wenn er sich legitimiert, kann er aber ein neues Konto eröffnen.


Bei der Finanzagentur des Bundes können Privatanleger Bundeswertpapiere (Bundesanleihen, Schatzbriefe) kaufen und sie dort kostenlos hinterlegen.

Das Geldwäschegesetz verlangt eine klare Idenfizierung des Kontoinhabers. Seit April 2011 nach Änderung des Geldwäschegesetzes gilt das auch für die Finanzagentur.

Kunden, deren Geburtsort und Staatsangehörigkeit nicht vermerkt sind, wurden nun angeschrieben. Die Finanzagentur schickt nicht etwa Formulare für das Postident-Verfahren an die Kunden. Das Geld für diese Idenfizierung spart sie sich. Die Kunden sollen eine beglaubigte Ausweiskopie einschicken. Beglaubigungen machen die Bürgerämter für ca. 5,- Euro. Wer nicht spurt, bekommt die Kündigungsandrohung für seine Anlagen.

So kann man die Kosten sparen

Die Papiere lassen sich auf ein anderes Depot übertragen, etwa bei der eigenen Hausbank. Auf diesem Weg können sich Anleger auch jetzt schon die Kosten für den beglaubigten Ausweis sparen. Sie müssen dazu ein neues Konto bei der Finanzagentur eröffnen - per kostenlosem Postident-Verfahren. Auf dieses neue Konto übertragen sie die Papiere von der Hausbank wieder zurück. Das alte Konto bei der Agentur ist dann hinfällig - und mit ihm die Ausweiskopie.

Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband, erwähnt wird www.sueddeutsche.de) v. 04.12.11