Ärger mit unbestellten Münzen haben derzeit einige Verbraucherinnen und Verbraucher in Trier. Per Post erhielten sie eine Münze, die sie nicht bestellt hatten und sollen dafür 7,50 Euro bezahlen.
Unbestellt zugesandte Waren müssen nicht bezahlt und auch nicht auf eigene Kosten zurückgeschickt werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin.
Vorausgegangen waren offensichtlich unerwünschte Telefonanrufe, in denen die Münzen angeboten, aber nicht bestellt wurden. Schon diese Tatsache verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht und wird von der Verbraucherzentrale ebenso verfolgt wie die unaufgeforderte Zusendung der Münzen.
Auch Kalender, Wandbilder oder andere Waren werden immer wieder auf unrechtmäßige Weise vertrieben.
Betroffenen rät die Verbraucherzentrale: Wehren Sie sich gegen unerwünschte Anrufe, indem Sie Namen des Anrufers und der Firma sowie die Uhrzeit notieren und mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts an die Verbraucherzentrale schicken.
Fordern Sie den Versender unbestellter Waren auf, diese binnen einer Frist von 14 Tagen abzuholen und verbitten Sie sich weitere Lieferungen. Fordern Sie das Unternehmen auf, die von Ihnen gespeicherten Daten zu löschen
In den Fällen aus Trier hat das Versandhandelsunternehmen mittlerweile auf die Beschwerden der Verbraucher reagiert und darum gebeten, die unbestellten Münzen auf Kosten des Unternehmens zurück zu senden.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 19.11.09
In den vergangenen Tagen erhielten zwei Bayreuther Firmen per Post von einem Kunstversand aus Ostwestfalen mehrere Kunstdrucke mit Zahlungsaufforderung in Höhe von jeweils über 2.000 Euro.
Die versendende GmbH aus Norddeutschland bezog sich auf angebliche telefonische Bestellungen dieser sechs bis acht etwa 40 x 50 cm großen Bilder.
Nachdem es zwischen den Geschädigten und der Lieferfirma bislang weder Kontakt noch eine Bestellung gab, ermittelt nun die Bayreuther Kripo wegen versuchten Betrugs.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 22.09.09