Ab 1. November 2010 wird der bisherige Personalausweis durch den elektronischen Personalausweis abgelöst. Der alte Ausweis gilt aber bis zum Ende des auf dem Ausweis vermerkten Ablaufdatums weiter.
Der neue Ausweis hat nur noch die Größe einer Scheckkarte Der elektronische Personalausweis ist weiterhin zehn Jahre lang gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.
Statt bisher 8 Euro soll der neue Ausweis 28,80 Euro kosten. Wer unter 24 Jahre alt ist, zahlt 19,80 Euro. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren soll er nichts kosten
In zwei getrennten Chips befinden sich die persönlichen und biometrischen Daten der Ausweisinhaber, beispielsweise die Fingerabdrücke auf freiwilliger Basis. Im zweiten Chip kann noch ein sogenanntes Zertifikat gespeichert werden, eine rechtsverbindliche digitale Unterschrift (ersetzt online die Unterschrift).
Der Bürger bekommt für 35 Euro ein berührungsloses Lesegerät und eine Software ("Bürger-Client) zur Installation an seinem PC. Die Software soll von den Webportalen der Einwohnermeldeämter zu erhalten sein. Man braucht sie, um, eine verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen.
Was machen die Leute ohne Computer? Das Innenminsterium will die Bürger vor Einführung des ePA noch ausführlich informieren.(Bildquelle: www.wikipedia.de)
Was ist neu an dem elektronischen Personalausweis?
Eine Broschüre (PDF) des Bundesinnenministeriums gibt dazu Informationen.
Der Ausweis trägt einen kontaktlosen RFiD-Chip und eine PIN. Mit Eingabe der PIN kann der Ausweisinhaber nachweisen, dass er der rechtmäßige Besitzer ist. Ein RFID-CHIP kann berührungslos ausgelesen werden.
Der Chip erlaubt viele Anwendungen: Denkbar ist die Nutzung als Büchereiausweis, als Bankkarte, Krankenversicherungskarte, Führerschein. In anderen Ländern hat der ePass bereits diese Funktionen übernommen.
In Deutschland gibt es am Anfang drei Anwendungen
Der ePA gilt innerhalb der EU als Reisedokument.
Er gilt als Identitätsnachweis.
Der Inhaber kann sich im Internet an Online-Portalen ausweisen. Das Gegenbüber muss mit einem speziellen Zertifikat zum Auslesen berechtigt sein.Unternehmen, die den neuen Personalausweis im Internet nutzen wollen, müssen sich zum Beispiel bei den entsprechenden Behörden registrieren. Die Behörden prüfen dann, welche Daten von den Unternehmen aus dem ePA ausgelesen werden dürfen. Eine Chipabfrage ersetzt die Passworteingabe. Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen.
Die Altersverifikation ist möglich, z.B. am Zigarettenautomat. Hier muss der Ausweisinhaber die Abfrage mit seiner PIN freigeben. Also mal wieder eine neue PIN zu merken.
Online-Dienste, die eine Identifizierung mittels ePA anbieten, können Surfern ermöglichen, dies per Pseudonym zu tun. Dabei wird aus einer Nummer des Online-Dienstes und einer einer Nummer des ePA eine Zeichenfolge erzeugt, die das Pseudonym liefert. Ein Rückschluss auf die reale Person ist dabei angeblich nicht möglich. Man kann demnach einkaufen, ohne dass der Anbieter den Namen des Käufers und dessen Postadresse erfährt, z.B.bei kostenpflichtigen Download-Angeboten.
Der Chip hat eine digitale Signaturfunktion.
Die Ausweisinhaber können sich im Internet elektronisch mit einem besonderen Lesegerät ausweisen, sowohl gegenüber Behörden als auch beim Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Biometrische Angaben werden dabei nicht übertragen.
Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
Was wird auf dem Chip gespeichert?
Gespeichert werden Name, Adresse Geburtsdatum Ablaufdatum.
Als biometrisches Merkmal wird das Gesichtsbild gespeichert. Anders als beim elektronischen Reisepass ist der Fingerabdruck nicht Pflicht. Nur wenn der Ausweisinhaber einverstanden ist, werden die Abdrücke des rechten und linken Zeigefingers digital gespeichert. Die gespeicherten Daten sind verschlüsselt.
Anhand der biometrischen Merkmale kann geprüft werden, ob die den Ausweis vorlegende Person auch tatsächlich der Inhaber ist (Identitätsnachweis). Die biometrischen Angaben dienen ausschließlich für zur Identitätsfeststellung berechtigteBehörden, z.B. Polizei und Grenzkontrolle
Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen. Sperrnummer: 0180-1-33 33 33 ( 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz). Sie können den Ausweis aber auch persönlich oder telefonisch beim Bürgeramt sperren lassen.
Bei dem Sperr- Anruf wird Ihr Sperrkennwort abgefragt, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
Beim elektronischen Personalausweis gilt wie bei Kredit- und Girokarten: Niemals die PIN auf dem Ausweis notieren, PIN und Ausweis getrennt aufbewahren. Wenn der Ausweis gestohlen wird und die PIN dazu oder man ihn mitsamt der PIN verliert, können Betrüger sich per elektronischer Signatur für den bestohlenen Bürger ausgeben und Geschäfte abschließen.
Ausweissperre
Wenn ein Ausweis z.B. wegen Verlust oder Diebstahl gesperrt wird, kann man ihn nicht mehr missbräuchlich benutzen. Jeder Diensteanbeiter erhält eigene Sperrlisten. Aber: im Jahr 2006 hat ein Informatiker einen Reisepasss-Funkchip gefälscht, den Funkchip ausgelesen und auf einen neuen übertragen. Daraufhin soll zwar die Sicherheit beim Auslesen des neuen Ausweischips erhöht worden sein, aber Kriminelle werden vermutlich einen Weg finden, um den Chip dennoch zu knacken. Bei dem angeblich so sicheren EMV-Chip auf EC-und Kreditkarten ist ihnen das schon gelungen.
Das Bundesministerium des Inneren hält den elektronischen Personalausweis für sicher.
Der Chaos Computerclub hält ihn für unsicher z.B. weil der Chip im Inneren des neuen Ausweises beschreibbar sein wird. Gleichzeitig existieren tausende Stellen, die diesen Chip beschreiben können. Von Meldeämtern bis hin zu Auslandsvertretungen kann der Chip in vielen Vertretungen der Bundesregierung neu beschrieben werden. Das gesamte Konzept des sicheren Einkaufs im Internet sei damit hinfällig, meint der Chaos Computerclub.
Fragt sich, was passiert, wenn jemand die Firewall hackt oder sich ein Virus auf dem PC eingenistet hat, kann dann die Identität übernommen werden?
Paragraf 1 des Gesetzes über Personalausweise schreibt eine Ausweispflicht für Personen ab dem vollenden des 16. Lebensjahres vor. Eine Mitführpflicht besteht in Deutschland nicht.
Man ist nur verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, muss diesen aber auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorlegen. Die Ordnungsbehörden und die Polizei dürfen nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, um die Identität zu überprüfen.