gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Falsche Handwerker Energieberatung

Die Polizei rät besonders älteren Menschen dringend davon ab, am Telefon Daten preiszugeben oder besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn bei Werbeanrufen Besuchstermine vereinbart werden sollen. Lassen Sie niemals fremde Menschen in Ihre Wohnungen und vertrauen Sie sich, Vertrauenspersonen oder der Polizei an.

Häufig ist das Ziel dieser Leute, in die Wohnungen zu kommen. Nicht selten ist es in der Vergangenheit zu Straftaten (Diebstähle) gekommen. Ein gesundes Maß an Misstrauen gegenüber solchen Angeboten ist angebracht. Mit einem Anruf bei dem Unternehmen, das angeblich den Auftrag zu einem Angebot erteilt hat, verschafft man sich zusätzliche Sicherheit.

Gutschein für Energieberatung, Energiekostenvergleich

Vor einer aktuellen Variante unseriöser Haustürgeschäfte warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In Neuwied und in Grolsheim in Rheinhessen klingeln derzeit so genannte Energieberater unangekündigt an der Haustür und bieten kostenlose Energieberatung bzw. einen Energiekostenvergleich an. "Seien Sie misstrauisch und lassen Sie sich keinesfalls zu einer Unterschrift drängen", warnt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale.

In Neuwied behauptete der Vertreter, ein Energieausweis sei gesetzlich vorgeschrieben und er wolle einen Termin zur Beurteilung des Hauses durch einen Fachmann vereinbaren. Dieser käme dann zu einem späteren Termin vorbei. Gleichzeitig verteilte er einen Gutschein für eine "professionelle Energiespar-Beratung". Auf diesem Gutschein ist die "RSM GmbH" mit Sitz in Köln aufgeführt. Der Internetseite dieser Firma ist zu entnehmen, dass sie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anbietet. Offensichtlich versucht die Firma, Hausbesitzer mit fragwürdigen Hinweisen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen.

"Ein Energieausweis ist nur erforderlich, wenn das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll", so Weinreuter. Da ein brauchbarer Energieausweis mindestens 200 Euro, eine seriöse Energieberatung-vor-Ort für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 800 bis 1.000 Euro (ohne Förderung) und eine energetische Modernisierung eines Hauses ein Vielfaches davon kosten, sollte man keinesfalls Aufträge dafür an der Haustür erteilen, rät Weinreuter. Solche Investitionsentscheidungen bedürfen der sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung.


Energiekostenvergleich

In Rheinhessen schickt offenbar das "Verbraucherforum Energie" Vertreter von Haustür zu Haustür. Laut Aussage eines Betroffenen wird der Eindruck erweckt, man käme von der Verbraucherzentrale. Der Vertreter bot einen Energiekostenvergleich an, um den günstigsten Energieversorger für Strom und Gas zu finden. Bei dem vereinbarten Termin einige Tage später empfahl dieser "Energieberater" anhand einer ausgedruckten Preistabelle jeweils drei Versorger für Gas und Strom. Diese Versorger waren in diesem Fall aber bei weitem nicht die gänstigsten, wie die Recherche der Verbraucherzentrale ergab. Das "Verbraucherforum Energie" ist bereits in Nordrhein-Westfalen negativ aufgefallen. Auch dort versuchten die angeblich unabhängigen Berater an Werbeständen potenziellen Kunden einen Wechsel zum vermeintlich preiswertesten Stromlieferanten schmackhaft zu machen - mit ebenso zweifelhaften Ergebnissen.

In beiden Fällen rät die Verbraucherzentrale: Lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf ein Gespräch mit einem spontanen Haustürbesucher ein.

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Im Auftrag der Stadtwerke, der Verbraucherzentrale, vom Energieversorger

Zu hohe Heizkosten, das macht vielen Hausbesitzern Sorgen. Da sind Energieberater willkommen, vor allem jetzt im Herbst und erst recht, wenn sie schon an der Haustür stehen. Aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz berichten Eigentümer von Trupps, die unangemeldet klingeln, meist zu zweit. Sie tun so, als kämen sie von der Verbraucherzentrale, von den Stadtwerken, vom Energieversorger, oder sie geben vor, ortsansässige Handwerker hätten sich zusammengetan, um beim Energiesparen zu helfen.

Nichts davon stimmt. Die Betrüger wollen nur abkassieren: Einige finden im Handumdrehen schlimme Schäden an Dach, Fenstern oder Dämmung, die schnell repariert werden müssen. Und zufällig haben sie gerade eine günstige Firma an der Hand. Vor Schreck lässt sich mancher Hausbesitzer überrumpeln und unterschreibt sofort. Andere bieten einen Energiekostenvergleich an und lotsen ihre Opfer zu fremden Strom- oder Gasversorgern, die angeblich günstige Konditionen bieten, in Wahrheit aber reichlich teuer sind. Oder sie verkaufen einen nutzlosen Energiepass fürs Haus.

Tipp: Unabhängige Energieberater ziehen nicht von Tür zu Tür, sondern kommen nach Terminvereinbarung. Und teure Sanierungen sollte niemand sofort in Auftrag geben, sondern zuvor ansässige Firmen fragen.

Quelle: Stiftung Warentest Heft 11.2010, v. 21.10.10

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Im Auftrag der Stadtwerke

Vermehrt teilten aufmerksame Bewohner aus Neuss der Polizei und auch den Stadtwerken Neuss mit, dass sie in den letzten Tagen telefonisch Angebote zur Energieberatung bekommen hätten. Der Anrufer betonte, dass dieses Angebot im Auftrag der Stadtwerke durchgeführt wird und am günstigsten die Beratung vor Ort, also in der Wohnung der Angerufenen, statt finden sollte. Die Stadtwerke haben solche Aufträge nicht erteilt.

Zum wiederholten Mal warnt die Kreispolizeibehörde vor den Machenschaften dubioser Zeitgenossen. Häufig ist das Ziel dieser Leute, in die Wohnungen zu kommen. Nicht selten ist es in der Vergangenheit zu Straftaten (Diebstähle) gekommen. Ein gesundes Maß an Misstrauen gegenüber solchen Angeboten ist angebracht. Mit einem Anruf bei dem Unternehmen, das angeblich den Auftrag zu einem Angebot erteilt hat, verschafft man sich zusätzliche Sicherheit.

Quelle: news aktuell gmbh v. 23.08.10

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Kostenlose Energiesparmaßnahmen

Betrüger bieten telefonisch eine kostenlose Energieberatung an. Und es wird Druck gemacht, der Beratungstermin zu Hause ist kurzfristig. Möglich, dass man zu einem Anbieterwechsel überredet werden soll. Möglich ist auch, dass man mit diesem Trick zwecks Diebstahl in die Wohnumng gelangen will.

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Kontodaten heraus. Rufen Sie bei der Stadt zurück, ob der Anruf "echt" ist.

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Beratungsgespräch über Energiesparmaßnahmen

Täter sind unterwegs, die Hausbesitzer nach telefonischer Vorankündigung zu einem Beratungsgespräch über Energiesparmaßnahmen aufsuchen. Auffällig ist, dass sich die "Berater", die angeblich von der Handwerkerinnung beauftragt wurden, nicht ausweisen können und sie sich insbesondere für die Sicherungen von Haus- und Terrassentüren interessieren. Die Polizei schließt nicht aus, dass die Kriminellen die "Beratungsgesprüche vor Ort" anbieten, um Vorbereitungshandlungen für spätere Eigentumsdelikte treffen zu können.

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Widerruf

Sollten Sie dennoch eine Unterschrift geleistet haben, gibt es bei Haustürgeschäften ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform vorgelegt worden ist.

Aber Vorsicht: Wurde an der Haustür ein Termin für einen späteren Besuch vereinbart, bei dem dann der Vertrag geschlossen wurde, gilt dieses Widerrufsrecht nicht. Hier gibt es höchstens noch die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das wäre dann der Fall, wenn der Vertrag aufgrund falscher Behauptungen - etwa zur Energieausweispflicht - zustande gekommen ist. Hierfür sind Zeugen natürlich sehr hilfreich.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz v. 1o.08 .10

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Verbotene Werbeanrufe zur Energieberatung

Betrüger kaufen sich Adressen oder erhalten sie von dubiosen Callcentern. Sie rufen Menschen, die keine Beratung erbeten haben und auch die notwendige ausdrückliche Einwilligung für den Werbeanruf des Callcenters nicht abgegeben haben, zwecks Energiesparberatungen an.

Melden Sie solche Verstöße an die Bundesnetzagentur. Wichtig sind dabei Datum und Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers sowie - wenn möglich - dessen Rufnummer. Zudem sollten der Name des auftraggebenden Unternehmens sowie der Grund des Anrufs angegeben werden können. für die Meldung gibt es bei der Bundesnetzagentur ein spezielles Formblatt

Werbeanrufe und die damit verbundenen Terminvereinbarungen für Beratungsbesuche nach vorheriger Belehrung über die Art des Anrufes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen.