Zahlungen per EC-Karte/Maestro-Karte (EC-Karte mit Maestro-Zeichen) ohne Eingabe der PIN werden mit Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht, die Belastung können Sie bei der Bank innerhalb von 6 Wochen widerrufen, z.B. bei einer Falschbuchung. Eine Onlineabfrage bei der Bank, ob alles stimmt, erfolgt beim Bezahlvorgang nicht.
Ein wichtiges Urteil zum Widerruf von Lastschrifteinzügen siehe -Kein Geld von der Bank-
Haben sie gerade nicht genug Geld auf dem Konto und die Bank kann den Lastschrifteinzug wegen Deckungslosigkeit nicht ausführen, darf sie dafür weder Gebühren noch "Schadenersatz" verlangen (BGH Aktenzeichen: XI ZR 154/04 vom 8. März 2005).
Zur Vermeidung von Kartenmissbrauch ist zur Feststellung der Identität des Kunden ist nicht nur die Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass stichprobenartig zulässig, sondern auch die Erhebung einzelner Daten. Die persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum dürfen für die Forderungsdurchsetzung kurzzeitig gespeichert werden. Das Kopieren von Ausweisen jedoch nicht zulässig
Risiken beim elektronischen Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) Das Kundenkonto hat keine Deckung, Pech für den Händler.. Es kann sich um eine gestohlene Karte handeln. Das Sperren einer Karte bei Diebstahl oder Verlust bleibt für das Lastschriftverfahren ohne Wirkung, weil keine diesbezügliche Online-Anfrage bei der Bank erfolgt. Der Kontoinhaber muss nach der Kartensperrung für den Schaden nicht haften, also bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen.
Ein weiteres Risiko ist der Datenschutz. Verbraucherschützer empfehlen, Systeme mit Geheimzahleingabe zu bevorzugen, sie seien deutlich sicherer. Weil sie für die Einzelhändler aber auch deutlich teurer sind, bieten viele Firmen nur die Variante mit Unterschrift an. mehr
Zum Schutz gegen Straftaten im Lastschriftverfahren gibt es seit einigen Jahren den zentralen Sperrdienst KUNO. KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen.
Die KUNO-Sperrdatei wird bundesweit von Polizeidienststellen mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle oder -verluste gefüttert. Mit nur einem Klick werden die Kartendaten bei der Anzeigenaufnahme durch den Polizisten an die EHI Retail Institute GmbH übermittelt. Diese leitet die Sperrmeldungen sofort an bundesweit mehrere zehntausend Kassensysteme der angeschlossenen Einzelhändler weiter. Versucht jemand mit einer KUNO-registrierten EC-Karte und Unterschrift zu zahlen, schlägt das System Alarm.
Wird ein Kartenverlust nur der Bank, aber nicht der Polizei gemeldet, nutzt die Sperranfrage des an KUNO angeschlossenen Händlers nichts, denn nur die Polizei speist Kartenverluste und Diebstahl ins System ein.
Abgesehen von Einkäufen im Internet, muss der Kunde bei Einkäufen in Geschäften einen Beleg unterschrieben und damit die Abbuchung vom Konto autorisieren. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und statt dessen lediglich seine Kartennummer angeben. Das heißt, wenn Sie im Hotel bei Buchung Ihre Kreditkartennummer angegeben haben und bei Abreise aber mit der Rechnung nicht einverstanden sind, kann es passieren, dass das Hotel Ihnen dennoch den den höheren Preis abbucht.
Das Amtsgericht Krefeld gab einem Kreditkartenkunden in seiner Klage gegen die Sparkasse Krefeld Recht und entschied Ende Mai: die Unterschrift muss auf den Beleg, Punktum. Allerdings gilt das Urteil eines Amtsgerichts nur für diesen einen Fall, es kann nicht in gleich gelagerten Fälle angewendet werden.
Quelle: Fernsehsendung Das Erste Plusminus v. 12.06.07