
Im Jahr 2008 gab es laut polizeilicher Kriminalstatistik 72.600 Fälle von Warenbetrug. Dazu kommt die Gefahr des Datenklaus von EC- oder Kreditkarten.
Klar, dass Firewall und Virenprogramm immer auf dem neuesten Stand sein müssen.
Kreditkartennummern geben Sie nur über verschlüsselte Verbindungen weiter, z.B.SSL-Standard, https, erkennbar an dem Schloss-Symbol in der unteren Browserleiste.
Halten Sie PIN (Persönliche Identifikationsnummer oder Geheimzahl) und TAN (Einmalpasswort aus sechs Dezimalziffern) immer geheim.
Diese Regeln sollten Sie beachten
Die Ware darf innerhalb von 14 Tagen vom Erhalt der Ware an gerechnet ohne Angabe von Gründen an den Anbieter zurückgeben werden. Der Widerruf sollte sicherheitshalber per Einschreiben erfolgen
Wer im Versandhandel bestellte Ware komplett zurücksendet und so das gesetzliche Widerrufsrecht ausübt, muss die Versandkostenpauschale für die Hinsendung nicht bezahlen(Europäischer Gerichtshof, Az,: C-511/08; Bundesgerichtshof Az.: VIII ZR 268/07) Geklagt hatte dier Verbraucherzentrale NRW gegen die Heinrich Heine GmbH.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät:
Dem unseriösen Shopbetreiber sollte eine Frist zur Lieferung gesetzt werden. Ob nach dem Verstreichen dieser Frist die Beantragung eines Mahnbescheides (betriebswirtschaftlich) Sinn macht, kann nur je nach Einzelfall beurteilt werden. Oftmals wird die juristische Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche wohl schon daran scheitern, dass man den Betrüger nicht zu fassen bekommt. Auf alle Fälle sollte man jedoch Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
Ab 1. November 2010 wird der bisherige Personalausweis durch den elektronischen Personalausweis abgelöst. Damit ist ein sicheres Einkaufen im Internet möglich.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte vor Gericht gegen mehrere Formulierungen in den Kaufverträgen eines Ebay-Händlers geklagt. Der Verbraucher muss über die Vertragsbedingungen und die technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss informiert werden und die Möglichkeit zur Korrektur von Fehleingaben vorgesehen haben.
Wollen eBay-Händler sicher gehen, dass ihre Widerrufsbelehrungen rechtlich einwandfrei sind, müssen sie die amtliche Musterbelehrung wörtlich und vollständig übernehmen. Sie dürfen sich daraus nicht nur die Rosinen herauspicken.Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Solange der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, könne er die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben.
Der bloße Gebrauchstest etwa eines Kaffeeautomaten oder das Anprobieren eines Kleides ist stets erlaubt und kann keinen Anspruch auf Wertersatz auslösen. Das heißt: In diesem Fall muss der Kunde keinen Wertersart für die Abnutzung von Waren zahlen, wenn sie die Ware nach 14 Tagen zurückgeben. (Urteil des BGH vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08).
Quelle: Verbraucherzentralen Bundesverband v. 09.12.09
Ab Juni 2010 gibt es allerdings eine Änderung: Von diesem Zeitpunkt an wird eine Widerrufsbelehrung zum Wertersatz, die unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgt, mit einer Belehrung vor Vertragsabschluss gleichgestellt. Käufer müssen dann ev. für die Nutzung der Waren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch doch noch Wertersatz zahlen.
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen am 30.01.07 mitteilte, verlangt eine Firma PayNet AG (Gauting/München), die offensichtlich mit vielen Online-Shops zusammenarbeitet, auf der Internetseite www.sofort-überweisung.de PIN- und TAN-Nummer zum Zwecke der Überweisung bekannt zu geben. Wer mit sofortüberweisung.de bezahlt, gibt seine geheimen Daten (Pin und Tan) nicht auf den Seiten der eigenen Bank ein, sondern schreibt sie in ein Formular des Bezahldienstes, der sie zur Bank leitet. Theoretisch könnte der Bezahldienst die Daten also ausspähen.
Solchen Aufforderungen sollte man nicht Folge leisten und bei Online-Shops, die eine Bezahlung nur über diese Internetseite anbieten, lieber nichts kaufen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen. Wer mit seiner kontoführenden Bank die Teilnahme am Online-Banking vereinbart hat, stimmte den dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Diese sehen vor, dass Geheimzahlen Dritten nicht bekannt gegeben werden dürfen. Die Firma PayNet AG ist jedoch ein solcher Dritter. Kommt es zu einem Missbrauch, kann der Geschädigte nicht damit rechnen, dass die Bank haftet.
Ähnlich arbeitet auch die t-pay online Überweisung.
Um Kosten zu sparen, kaufen zahlreiche Bürger Arzneimittel über das Internet, da sie dort meist günstiger zu erwerben sind. Doch hier ist Vorsicht geboten: Viele Verbraucher bewegen sich zu unbedarft im Netz und geraten dabei auch an Betrüger, die dort gefälschte oder minderwertige Arzneimittel veräußern.
Die gesundheitlichen Risiken für den Konsumenten sind bei Einnahme dieser Fälschungen häufig nicht abschätzbar.
Um auf Nummer sicher zu gehen, helfen folgende Tipps der Polizei:
Quelle: news aktuell gmbh v. 07.10.09
Seit einigen Wochen werden auf Onlineauktionsportalen Rassekatzen und Rassehunde angeboten. Kontakt per Mail. In der Antwortmail wird mitgeteilt, dass sich der Tierververkäufer momentan z.B. in Kamerun aufhält. Um den Transport des Tieres nach Deutschland zu veranlassen, soll man einen Geldbetrag in Höhe von 90 bis 120 Euro nach Afrika überweisen.
Nach Eingang des Geldes kommen immer wieder neue Aufforderungen Geld zu transferieren, weil es angebliche Probleme und Zusatzkosten beim Transport gibt.
Quelle: Polizeiprese Stuttgart v. 021.07.09