gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Bundesländer müssen Datenschutz-Aufsicht neu regeln

Die deutschen Bundesländer müssen Firmen und Verbände bei der Verwendung persönlicher Daten von Bürgern besser kontrollieren. Die Datenschutz-Behörden der Länder seien bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Damit verstoße Deutschland gegen EU-Recht (Urteil vom 09.03.2010, Az.: C-518/07).

Die Europäischen Kommission hatte gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung geklagt. Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe falsch umgesetzt und muss sie nun rasch ändern.

Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten die Einrichtung von Kontrollstellen vor, deren Einrichtung als ein wesentliches Element des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gilt. Diese Stellen müssen demnach ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen. Die staatliche Aufsicht, der die zuständigen Kontrollstellen in Deutschland unterworfen seien, sei mit dieser Anforderung der Unabhängigkeit nicht vereinbar

Vom Urteil nicht betroffen sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich beaufsichtigen. Europarechtswidrig ist laut EuGH nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden.

Quelle: www.beck.de v. 10.03.10, Europäischer Gerichtshof v.10.03.10

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EU-Richtlinie zum Datenschutz

Neue EU-Bestimmungen verbessern den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

Das EU Parlament hat am 24.11.09 der Novellierung der Richtlinie zugestimmt.  Im Dezember wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis spätestens Juni 2011 müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Bestimmungen sind in der RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und - diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, dargelegt.

In der Richtlinie ist die Reform über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation festgelegt.

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Die Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation soll novlliert und verbessert werden.