gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Aktuell: Gesetzesvorhaben EU-Datenschutzreform Januar 2012

Die EU-Mitgliedsstaaten haben die vorhandene EU-Richtline zum Datenschutz nicht einheitlich in nationales Recht umgesetzt. Nun soll ein europäisches Gesetz europaweit vereinheitlicht werden.

Recht auf Datenportabilität
Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen" können Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ soll eine bessere Beherrschung der bei Onlinediensten bestehenden Datenschutzrisiken ermöglichen. Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen.

Jedwede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste den EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen.

Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können. Beispielsweise sollen die nationalen Datenschutzbehörden künftig Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, die gegen die Datenschutzbestimmungen der EU verstoßen. Die Höhe der Geldbuße soll bis zu 1 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können.

Schärfere Strafen soll es bei Datenschutzverstößen geben, geplant sind bis zu 1 Million Euro beziehungsweise 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens.

Durch eine neue Datenschutzrichtlinie sollen allgemeine Datenschutzgrundsätze und –regeln für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen eingeführt werden. Die Bestimmungen sollen sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Datenübermittlungen gelten.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (d. h. dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.

Quelle: Europäische Kommission - Pressemitteilung 25.01.12

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EU-Richtlinie zum Datenschutz

Die EU-Staaten wurden verpflichtet, die EU-Regelung Regelung bis Ende Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung ließ diese Frist verstreichen.

Die EU Kommission hat im Januar 2012 angekündigt, Maßnahmen gegen die Mitgliedsstaaten einzuleiten, bei denen die Umsetzung noch nicht erfolgt ist.

In der kürzlich verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde die Cookie-Regelung ausgeklammert d.h Tracking-Cookies können weiterhin ohne Einwilligung gesetzt werden und . Es empfiehlt sich daher in Browser die Funkion "Webseiten mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden will" zu aktivieren. Das ist allerdings keine Garantie, dass die Firmen sich auch daran halten.


Neue EU-Bestimmungen verbessern den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

Das EU Parlament hat am 24.11.09 der Novellierung der Richtlinie zugestimmt. Im Dezember wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis spätestens Juni 2011 müssen die Neuregelungen in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Bestimmungen sind in der RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und - diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, dargelegt.

In der Richtlinie ist die Reform über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation festgelegt.

Normale Cookies können im Browser abgeschaltet werden. Und wenn sie nicht abgeschaltet sind? Europäische Datenschützer fordern die Einwilligung für Cookies zeitlich zu begrenzen. Außerdem soll der Surfer informiert werden, welche Nutzerspuren aufgezeichnet werden.

Die Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation soll novelliert und verbessert werden.