Im Jahr 2008 hatten Bausparkassen begonnen, Kunden aus gutverzinsten Altverträgen zu drängen. Die BHW Bausparkasse kündigte kurzerhand 7.000 Renditeverträge von Kunden, Renditeverträge von Kunden, die mehr als als die Baussparsumme gespart hatten (Finanztest 12/07, S. 35)..
Die Ombudsleute der privaten Bausparkassen entschieden nicht kundenfreundlich: Wenn die Bausparsumme erreicht sei, darf die Bausparkasse mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Gegen diese Entscheidung klagte ein Kunde vor dem Landgericht Hannover, das Urteil steht noch aus.
Nun kündigt Wüstenrot solche Bausparverträge zum 01.01. jedes Jahres.
Die Zeitschrift www.test.de hatte 2008 über diese Kündigungspraktiken berichtet und ein Merkblatt mit Ratschlägen für betroffene Kunden herausgegeben. Merkblatt "und raus bist Du"
Sie können Ihren Bausparvertrag bei den Verbraucherzentralen überprüfen lassen.
Wie kann man solchen Instituten da noch vertrauen.?
Wer einen Bausparvertrag abschließt, muss dafür hohe Gebühren bezahlen. Zu recht, wie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ((Az. XI ZR 3/10)) jetzt bestütigte. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verliert in einer Musterklage vor dem Bundesgerichtshof gegen die Bausparkassen.