gegen Trickdiebe und Trickbetrüger

Bank muss auf Eigensicherung hinweisen

Ein Verbraucher, der eine sichere Geldanlage tätigenmöchte, kann im Insolvenzfall der Bank Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung geltend machen, sofern die Bank lediglich dem Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz unterliegt und nicht zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds angehört (Urteil des BGH vom 14.07.2009 (XI ZR 152/08)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein leicht verständlicher Hinweis auf die Sicherungseinrichtungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstitutes grundsätzlich ausreichend sei. Der Kunde müsse vor Geschäftsabschluss hiervon unterrichtet sein.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de) v. 14.07.09

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Vorschussbetrug

Beim Betrugskommissariat des Polizeipräsidiums Westhessen werden seit einigen Wochen immer wieder Anzeigen erstattet, da arglose Personen mit einer hinterlistigen Masche betrogen werden. Dabei ist bereits ein Schaden von mehreren zehntausend Euro entstanden. 

Die Grundzüge dieser "neuen" Betrugsart basieren auf einer Kontaktaufnahme im Internet, was bekanntermaßen auch Grundlage anderer Straftaten ist. Die Fachleute der Kriminalpolizei sprechen in den bekannt gewordenen Fällen von einem sogenannten "Vorschussbetrug". Die Opfer werden in gängigen Internetportalen gezielt angeschrieben, wobei Dienstleistungen aus allen Lebensbereichen angeboten werden. Die Angebote reichen vom Autokauf über Modelverträge bis hin zur Partnersuche, die per Mail aber auch telefonisch erledigt werden. Dabei werden Kosten erfunden, die zunächst von den Geschädigten in Vorlage überwiesen werden sollen. 

Ziel der Kontaktaufnahme ist es außerdem, die erhaltenen persönlichen Daten für die Zusendung von gefälschten Reiseschecks zu nutzen, die schließlich als "Sicherheit" verschickt werden. Um das ganze seriös wirken zu lassen, werden mit den Schecks eine Ausfüllanleitung und eine Liste mit Kreditinstituten versandt, bei denen die Schecks eingelöst werden können. Die Opfer wähnen sich daher in Sicherheit und überweisen den von den Betrügern geforderten Betrag auf ein Konto im Ausland.

In diesem Moment schnappt die Falle zu, denn die Schecks sind gefälscht und zunächst gutgeschriebene Beträge werden kurze Zeit später wieder zurück gebucht! Zu den Tätern sind erfahrungsgemäß keine Ermittlungsansätze vorhanden, da die E-Mail Kontaktadressen nicht nachvollziehbar sind. Außerdem sind sämtliche Personendaten, Anschriften und Vertragsinhalte rein fiktiv.

Die Polizei rät daher dringend solche Angebote per Mail zu ignorieren und sofort zu löschen.

Quelle: news aktuell gmbh v. 08.07.09

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Keine Gebühr für geplatzte Aufträge

Wenn eine Bank Schecks, Wechsel oder Lastschriften platzen lässt, darf sie dem Kunden dafür keine Gebühren belasten (OLG Hamm, Az,: I-31 55/09). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.


Kreditbank will in Zukunft auf pauschale Bearbeitungsgebühr für Rücklastschriften verzichten

Die für die Abrechnung der IKEA-Family Bezahlkarte zuständige Kreditbank berechnete Kunden, deren Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zusätzlich zu den Rücklastschriftkosten der Empfängerbank (Fremdkosten). Begründet wurde dies mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dem Preisverzeichnis, in dem eine solche Pauschalgebühr vorgesehen sei und mit System- und Personalkosten im Hause der Bank.

Gegenüber den Kunden beharrte die Bank auf Zahlung dieser Kosten, obwohl der Bundesgerichtshof bereits am 17. September 2009 (Az. Xa ZR 40/08) entschieden hatte, dass eine solche pauschalierte Entgeltforderung Verbraucher mangels Rechtsgrundlage unangemessen benachteiligt. Gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet sich die Bank nunmehr rechtsverbindlich, zukünftig ein solch pauschales Entgelt nicht mehr zu verlangen und sich gegenüber den Kunden auch nicht mehr auf diesen Teil des Preisverzeichnisses zu berufen.

Quelle: www.wettbewerbszentralae.de v. 10.05.10

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Bei Dispoüberziehung keine 5.00 Euro Strafgebühr

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Commerzbank hat das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09) entschieden: Wer seinen Dispokredit überzieht, darf zusätzlich zu den Überziehungszinsen nicht noch mit 5 Euro pro Kontoverfügung belastet werden.

Betroffene können bis zu 3 Jahren rückwirkend Erstattung der Gebühr verlangen. Macht die Bank Probleme, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Allerdings hat die Commerzbank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Einlagensicherung erhöht

Der Finanzausschuss hat am 13.05.2009 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/12255 und 16/12599) gebilligt. Das Gesetz ist ab 01.07.09 in Kraft.

Die Eigensicherung wird ab 30.06.09 von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Ab dem 31.12.2010 beträgt sie sogar 100.000 Euro.

Die Auszahlungsfrist ist auf höchstens 30 Tage verkürzt, die  Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent ist abgeschafft.

In Deutschland sind alle Banken, auch die Privatbanken, Mitglieder in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Sie berücksichtigt Sparbücher und Sparbriefe, Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Der Fondd entschädigt die Kunden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Die Europäische Kommission prüft seit Juni 2010 eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Einlagen sollen in der EU demnach künftig bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert sein

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Auszahlung vom Sparbuch ohne Legitimation

Am Montag wurde aus dem Haus Kampstraße 13 in Ense-Höingen ein Sparbuch entwendet. Die Täter gelangten auf bisher unbekannte Weise, im Zeitraum zwischen 07:00 und 11:05 Uhr, in das Einfamilienhaus. Erst am Nachmittag bemerkte der Geschädigte das Fehlen des Sparbuchs.

Um 11:05 hatte eine Frau in der Sparkassenfiliale in Wickede einen Geldbetrag von dem Sparbuch abgehoben. Dies war möglich, weil Auszahlungen unter 2000,- Euro ohne Legitimation erfolgen.

Quelle: news aktuell gmbh v.12.05.09

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ICQ-Nutzer über über Paysafecards betrogen

Durch Ausspionieren von Zugangsdaten von Teilnehmern des ICQ-Chatbereiches gelang es unbekannten Tätern in der vergangenen Woche (bis zum 23.4.09) in bislang vier Fällen Kontakt zu ICQ-Teilnehmern aus dem Raum Korbach herzustellen und sie um Geldbeträge zwischen 50,- und 200,- Euro zu betrügen.

Dem oder den Tätern gelang es zunächst in zwei Fällen, mit ausgespähten Zugangsdaten über fremde Accounts Kontakt zu den dort eingetragenen Teilnehmerkreis herzustellen. Die eigentlichen Kontoinhaber bemerkten indes gar nicht bzw. erst zu spät, dass ihr Konto von einem Unbekannten zu Betrügereien genutzt wurde.

Der Betrüger schrieb vier Teilnehmer aus dem eingetragenen Bekanntenkreis mit der Bitte an, ihm kurzzeitig mit Geld auszuhelfen, was er seinen mutmaßlichen Bekannten am nächsten Tag zurückgeben wollte.

Die Angeschriebenen ließen sich unabhängig voneinander dazu verleiten, bei der nächsten Tankstelle sogenannte Paysafecards im Wert von 50,- bis 200,- Euro zu erwerben. Anschließend übermittelten sie die Transaktionsnummern ihrer erworbenen Guthabenkarten per ICQ an ihren Bittsteller. Der verschaffte sich sofort mit der übermittelten Zugangscode anderenorts das Geld.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Ausspähen von Daten und Betruges in insgesamt sechs Fällen, in zwei Fällen zum Nachteil der ausgespähten Kontobesitzer und in vier Fällen zum Nachteil ihrer betrogenen Kontaktpersonen.

Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Personen aus dem Teilnehmerkreis der "ausgespähten" ICQ-Konten geschädigt wurden oder dass solche Taten in ähnlicher Form über bisher nicht bekannte Konten verübt wurden.

Bisher bei der Polizei noch nicht bekannte Geschädigte werden gebeten, sich mit ihrer für sie zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipresse Bayern v. 29.04.09

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BGH klärt Zinsanpassung und Gebührenänderung

Urteil vom 21.04.2009 - XI ZR 55/08; XI ZR 78/08: Der Verbraucherschutzverband hat erfolgreich geklagt, Sparkassen dürfen Zinsen und Entgelte nicht nach eigenem Ermessen willkürlich festlegen.

Klauseln in den AGB von 400 Sparkassen, nach denen Zinsen und Gebühren willkürlich festgelegt werden konnten, wurden für ungültig erklärt. Von dem Urteil betroffen sind Verbraucherdarlehen mit variablem Zins und der Dispositionskredit. Die Sparkassen dürfen Preis- und Zinsanpassungen nicht zur Steigerung ihres Gewinns vornehmen. Betroffenen Kunden steht ggf. ein Erstattungsanspruch und rückwirkende Überarbeitung des Kredits zu.

Empfehlung: Setzen Sie sich zwecks Beratung mit Ihrer Verbraucherzentrale in Verbindung.

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Sparbrief Nachrangabrede

Immer öfter werden in letzter Zeit Sparbriefe mit Nachrangabrede verkauft, so zum Beispiel auch von der Sparkasse Vogtland in Gestalt des "Wachstums-SparkassenKapitalbrief". Dieser hat eine Laufzeit von 5 Jahren und ist mit einer Nachrangabrede versehen.

"Offensichtlich haben viele Kunden die Bedeutung dieser Nachrangabrede nicht verstanden, denn wir haben dazu gerade jetzt verstärkt Nachfragen", weiß Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dabei wäre es geboten, wenn die Anbieter nicht allein auf juristisch exakte Formulierungen in den Sparverträgen abstellen würden, sondern den Verbrauchern im Beratungsgespräch verständlich erklären würden, was diese Vereinbarung konkret bedeutet."

Das heißt nämlich, dass sich diese Kunden im Fall einer Bank- bzw. Sparkassenpleite bei der Entschädigung hinten anstellen und deshalb in letzter Endkonsequenz auch mit einem Totalverlust rechnen müssten. Die aktuelle Internet-Werbung der Vogtländer Sparkasse für diesen Sparkassenbrief suggeriert dagegen absolute Sicherheit. "Deshalb werden wir rechtliche Schritte prüfen", sagt Hoffmann.

Wer von der Kreditwürdigkeit des Geldinstitutes überzeugt ist, kann solche Angebote durchaus nutzen. Dabei ist sicher auch zu unterscheiden, ob der Sparbrief mit Nachrangabrede von einer kleinen Bank oder einer Sparkasse herausgegeben wird. Die Sparkassen haben eine Institutssicherung, auf deren Grundlage die Insolvenz einer einzelnen Sparkasse vermieden werden soll. Bisher hat dieses System funktioniert, ob dies auch noch in Zukunft immer gelten wird, kann im Angesicht der Weltfinanzmarktkrise nicht prognostiziert werden.

Auf der wirklich sicheren Seite sind die Verbraucher, die sich für Sparbriefe ohne Nachrangabrede entscheiden, denn diese unterliegen sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen Einlagensicherung. Im Regelfall haben diese Anlagen Laufzeiten von bis zu 4 Jahren.

Weitere Informationen und Beratung über die deutschen Einlagensicherungssysteme und die davon erfassten Produkte gibt es in der Verbraucherzentrale Sachsen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 03.04.09

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Revolving-Kreditkarten

Die Bundesverbraucherministerin warnt: Bei den üblichen Kreditkarten, die von Bankern "unechte Kreditkarten" genannt werden, wird der gesamte ausgegebene Betrag vom Girokonto abgebucht.

Nicht so bei den Revolving-Kreditkarten, hier steckt tatsächlich ein Kredit dahinter: Der Kunde muss regelmäßig einen festgelegten Mindestbetrag bezahlen und den Rest der Schuld in Raten abtragen. Wer dafür lange braucht, zahlt eine immense Summe an Zinsen: Bis zu 26 Prozent nehmen Banken bei dieser Art des Karten-Kredits. Zum Vergleich: Wer sein Girokonto überzieht und damit seinen Dispo-Kredit nutzt, zahlt je nach Bank zehn bis 15 Prozent Zinsen. Man sollte seine Schuld möglichst schnell zurückzahlen. Wer nur den Mindestbetrag zahlt, zahlt meist kaum etwas von seinem Restbetrag ab.

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Unzulässige Forderung beim "TOPKREDIT"

Unzulässige Forderung beim "TOPKREDIT"
Als zinsgünstiges Darlehen offeriert, nehmen die Konsumenten dieses Angebot häufig an. Kurze Zeit darauf ärgern sich jedoch viele Betroffene über Zusatzkosten, die ihnen von der Bank abgefordert werden. "Nicht jede Forderung ist dabei berechtigt", meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Kreditnehmer ärgern besonders oft über ein Entgelt in Höhe von 6,90 €. Eine Erklärung für diese Forderung, die sich auf dem Kontoauszug als Position "Sonstige Kosten" befindet, gibt es zunächst nicht. Erst auf Nachfrage erfahren die Darlehensnehmer, dass es sich dabei um einen jährlichen "Preis für die Bereitstellung der Servicehotline zum Topkredit" handelt.

Die Deutsche Bank wurde am 12. März 2009 vom Verbraucherzentrale Bundesverband wegen irreführender Werbung abgemahnt. "In dieser Abmahnung, in der es vordergründig um die Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung geht, spielt der nicht fixierte Pauschalpreis von 6,90 € für die Servicehotline ebenfalls eine Rolle", weiß Hoffmann. "Sofern die Deutsche Bank im Zusammenhang mit der Abmahnung künftig nicht auch auf die Vorgehensweise bezüglich dieser Servicekosten verzichtet, wird hier noch einmal explizit nachgehakt werden müssen."

Solange in dieser Angelegenheit noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist, wird Betroffenen empfohlen, sich gegen ein solches, nicht vereinbartes Entgelt mit einem Widerspruch zu wehren.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 16.03.09

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