Seit November 2007 müssen Bankberater ihren Kunden auf Nachfrage sagen, wie hoch die Provisionen sind, die das Institut beim Verkauf von Finanzprodukten wie Fonds und Zertifikaten bekommt. mehr
Ab dem 1. Juli 2011 sind Banken verpflichtet, Kunden zu jedem Finanzprodukt einen Beipackzettel auszuhändigen, der die wichtigsten Merkmale und Risiken auflistet. mehr
Der Bundestag verabschiedete am 11.02.11 das Gesetz zum Anlegerschutz. Für die Kontrolle der Vorschriften sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig sein. Stattdessen gelten nun Ausnahmen. mehr
Zwei wichtige Urteile: Geld zurück bei Falschberatung und:
In vielen Verträgen wird im Kleingedruckten die Kostenübernahme durch die Rechtsschutz be Klagen wegen Falschberatung ausgeschlossen... mehr
Urteile: -Deutsche Bank muss über Provisionen aufklären, -Verschweigen von Provisionen ist Pflichtverletzung. Zu den Urteilen
Viele Bürger lassen sich bei Verbraucherzentrale Schleswig Holstein e.V. zu ihrer gescheiterten Geldanlage beraten. Auffallend ist, dass vermehrt Produkte des Grauen Kapitalmarktes betroffen sind mehr
Jeder fünfte Einwohner in Deutschland ist bereits im Rentenalter. Und dieser Anteil wird laut Berechnungen der OECD bis zum Jahre 2050 auf über 30 Prozent steigen. Als konsumfreudige "Silver Ager" sind Senioren schon jetzt heiß umworben. Ihr Vertrauen in die Anbieter wird ihnen dabei oft zum Verhängnis. In mehr
Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin. mehr
Ein Alarmsignal ist etwa, wenn der Banker den Kunden zum schnellen Abschluss drängt. mehr
Es gibt neutrale Finanz-Honorarberater. Sie geben die Provisionen an die Kunden weiter, bezahlt werden sie wie Steuerberater. Die Honorarberatung wird entweder nach Zeitaufwand oder nach festem Honorar berechnet. mehr
Mit dem "Ampelcheck" der Verbraucherzentrale wird falsche Beratung für die Geldwirtschaft schwerer und für die Verbraucher leichter zu entlarven. mehr
Private Geldanleger müssen besser vor Falschberatungen gewappnet sein und benötigen hierzu eine verlässliche Qualifikation. Das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bietet die neue Internetplattform www.verbraucherfinanzwissen.de, das von der Verbraucherzentrale NRW konzipiert und betreut sowie mit Mitteln des Bundesverbraucherschutzministeriums finanziert wird. mehr
Zwei wichtige Urteile: Geld zurück bei Falschberatung und: In vielen Verträgen wird im Kleingedruckten die Kostenübernahme durch die Rechtsschutz be Klagen wegen Falschberatung ausgeschlossen.
Wer von seiner Bank falsch beraten wurde, kann auch eine vor vielen Jahren abgeschlossene Geldanlage rückgängig machen (Urteil des Bundesgerichtshofs BGH, Az: XI ZR 586/07).
Ein wegweisendes Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 29 U 589/11, rechtskräftig) gegen die Rechtsschutzversicherung D.A.S erstritten. Die Münchner Assekuranz hatte sich mit Hinweis auf eine Klausel im Kleingedruckten geweigert, eine Deckungszusage für die Kosten zu erteilen, wenn Kunden Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung von Banken oder Vermittlern einklagen wollten. Betroffen vom Ausschluss sollten die "Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen sein, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind".
Auf die Klausel, die sich in der Regel auch im Kleingedruckten der Konkurrenz findet, haben die Versicherer gerade in Zeiten der Finanzkrise gerne verwiesen. So wurden rechtsschutzversicherte Kunden, die etwa im Zuge der Lehman-Pleite massiv Geld verloren hatten, davon abgehalten, vor Gericht zu ziehen. Diese Kunden hätten das Kostenrisiko einer Auseinandersetzung selbst tragen müssen.
Ebenso wie die Verbraucherzentrale NRW sahen auch die Richter am OLG München die Versicherungsbedingung als "unklar und missverständlich" an. Zwar könnten Kunden erkennen, dass ihr Versicherungsschutz eingeschränkt sei, der Umfang des Ausschlusses sei allerdings nicht zu bestimmen. Es sei nicht ersichtlich, welche Arten von Geldanlagen als Effektengeschäft eingeordnet werden. Denn eine Legaldefinition von Effekten gibt es nicht. Zudem sei der Fachliteratur keine einheitliche Definition zu entnehmen. Daher, so die Richter, dürfe sich D.A.S nicht auf die Klausel berufen und den Versicherungsschutz versagen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 14.10.11
Die Produktinformationsblätter, mit denen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Anleger seit Mitte 2011 kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären müssen, weisen zu einem großen Teil Mängel auf und müssen nachgebessert werden. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 05.12.2011 mitteilt, hat dies eine von ihr durchgeführte repräsentative Stichprobe ergeben.
Die BaFin moniert vor allem, dass die Informationsblätter nicht genügend individualisiert seien.In vielen Fällen hätten die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben, erläutert die BaFin. Auch die Darstellung der Kosten sei oft sehr pauschal gewesen, indem beispielsweise nur auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts verwiesen worden sei.
Ab dem 1. Juli 2011 sind Banken verpflichtet, Kunden zu jedem Finanzprodukt einen Beipackzettel auszuhändigen, der die wichtigsten Merkmale und Risiken auflistet. Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil in übersichtlicher Form dargestellt werden.
Angegeben werden müssen z.B. wie die Geldanlage funktioniert, Erträge, Kosten, Laufzeit oder Art und Weise der Verzinsung, ob es einen festen oder flexiblen Zinssatz gibt. Auch die Risiken müssen angegeben werden, z.B. Abhängigkeit der Geldanlage von Börsenkursen, Informationen über den Schutz des Anlegers bei Pleite der Bank oder Wertpapieranbieters. Informationen zur Einlagesicherung, Währungsriskien müssen aufgezeigt werden.
Nach dem Gesetzentwurf muss die Anlageberatung durch sachkundige und zuverlässige Personen vorgenommen werden. Bei Verstößen dagegen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden können. Bankberater, die erheblich gegen anlegerschützende Vorschriften verstoßen, können sogar von der Anlageberatung ausgeschlossen werden.
Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 22.09.10
Seit November 2007 müssen Bankberater ihren Kunden auf Nachfrage sagen, wie hoch die Provisionen sind, die das Institut beim Verkauf von Finanzprodukten wie Fonds und Zertifikaten bekommt. Wenn Banken Wertpapiere kaufen und an ihre Kunden weiterverkaufen, müssen sie aber nicht verraten, wie viel sie mit dem Geschäft verdienen. Sie können dem Kunden wertlose Papiere andrehen und noch daran verdienen.
Das Bundeskabinett beschloss am 18.02.09 einen Gesetzentwurf, nach dem die Regeln für Banken und Finanzvermittler verschärft werden Der Bundestag hat dem Gesetz (Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung) am 03.07.09 zugestimmt. Es ist am 01.01.2010 in Kraft getreten.
Die Neuerungen:
Ein Beratungsgespräch mit dem Kunden wird dokumentiert wenn ein Wertpapier empfohlen wird, der Berater muss das Protokoll unterschreiben, der Kunde bekommt eine Kopie. Dieses Dokument gilt als Beweismittel, wenn Verbraucher ihre Ansprüche wegen Falschberatung später vor Gericht durchsetzen wollen. Das Protokoll bekommt der Kunde noch vor Vertragsschluss übermittelt. Allerdings gibt es keinen brancheneinheitlichen Vordruck für das Protokoll. Die Protokollpflicht gilt nicht für Tagesgeldkonten und Festgelder.
Prüfen Sie das Protokoll genau: Es mag durchaus Berater geben, die etwas anderes in das Protokoll schreiben, als sie gesagt haben. Aber auch die Protokolle schützen nicht vor schlechter Bankberatung. Verbraucherschützer raten, immer einen Zeugen zu Beratungsgesprächen über Geldanlagen mitzunehmen.
Der Kunde muss das Protokoll nicht unterschreiben, wird die Unterschrift dennoch von der Bank gefordert, sollte man sie verweigern."Solange es Anbieter gibt, die gesetzliche Bestimmungen missachten und verwendete Haftungsfreizeichnungsklauseln den Schutz vor Falschberatung leicht ins Gegenteil verkehren können, sollte sich niemand zur Unterschrift drängen lassen und irgendetwas leichtfertig unterzeichnen", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Telefonberatung
Hier muss dem Verbraucher nach dem Telefonat ein Protokoll vorgelegt werden. Dann hat der Anleger eine Woche lang Zeit, vom Vertragsschluss zurückzutreten, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Die Beweispflicht für die Richtigkeit des Protokolls liegt bei der Bank.
Schadenersatzansprüche bei Falschberatung verjähren erst nach 10 Jahren
Sollten Sie kein Beratungsprotokoll bekommen, können Sie den Gesetzesverstoß über das Finanzportal der Verbraucherzentralen Verbraucherfinanzwissen.de der Verbraucherzentrale melden, diese darf gegen die Bank rechtlich vorgehen.
Anleger dürfen dem Berater vertrauen und müssen die Emissionsprospekte nicht lesen. Das hat der BGH mit Urteil v. 08.07.10 entschieden (Az.: III ZR 249/09,)
Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf sich niemand 'Berater' nennen, solange die konkrete Produktvermittlung sein Honorar und damit auch sein Interesse bestimmt. Konkrete Provisionsbeispiele finden Redaktionen unter www.vz-bw.de
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 10.03.09
Online-Brokerhäuser können für den Missbrauch ihrer Handelssysteme durch unseriöse Finanzvermittler zur Haftung gezogen werden (Urteil des Bundesgerichtshofes Az.: XI ZR 93/09).
Auch wurde die Klägerin laut Urteil nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageformen, hochriskante Optionsgeschäfte an der Terminbörse, aufgeklärt. Die Richter bemängelten auch die überhöhten Gebühren, die der Vermittler eingestrichen hatte, und die etwaige Gewinne wieder auffressen. Durch die "von vornherein chancenlosen Termingeschäfte" sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, betonte der BGH. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.
Quelle: www.tagesschau.de v. 09.03.10
Der Bundestag verabschiedete am 11.02.11 das Gesetz zum Anlegerschutz. Für die Kontrolle der Vorschriften sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig sein. Stattdessen gelten nun Ausnahmen für Verkäufer von Produkten des Grauen Kapitalmarktes.
Die rund 80 000 freien Anlageberater werden zukünftig von den regionalen Gewerbeämtern kontrolliert..
Am 14.11.11 hat der Bundestag hat das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Sie müssen sich künftig in ein von der IHK geführtes Register eintragen lassen sowie strengere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einhalten.
Außerdem müssen Finanzanlagenvermittler ab 2012 eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und sich einer Sachkundeprüfung unterziehen. die mögliche Schäden aus Fehlberatungen ersetzt. Das betrifft vor allem Vermittler, die Produkte verkaufen, bei denen Kunden am Verlust beteiligt sind: also Windkraftfonds, Solarkraftfonds beispielsweise. Davon ausgenommen sind langjährig tätige Vermittler.
Finanzverwalter sind verpflichtet, ihren Kunden verständliche Erläuterungen zu ihren Produkten auszuhändigen, müssen ihre Provision offenlegen, die sie dafür bekommen und ihre fachliche Eignung über eine Prüfung nachweisen.
Die neuen Regeln treten 2012 in Kraft.
In Zukunft müsse alle Berater die Kunden insbesondere über anfallende Provisionen informieren, die Beratung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren und den Kunden ein Beratungsprotokoll aushändigen.
Viele Bürger lassen sich bei Verbraucherzentrale Schleswig Holstein e.V. zu ihrer gescheiterten Geldanlage beraten. Auffallend ist, dass vermehrt Produkte des Grauen Kapitalmarktes betroffen sind.
Uns fällt dabei auf, dass vermehrt Produkte des Link öffnet in neuem FensterGrauen Kapitalmarktes betroffen sind. Diese Verbraucher kommen in unsere Beratungsstellen, weil ihnen plötzlich keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden, oder sie mehrseitige unverständliche Briefe erhalten. Manche werden sogar aufgefordert noch mehr Geld nachzuschießen.
Produkte des Grauen Kapitalmarktes werden jedoch nicht nur von freien Vermittlern vertrieben. Auch Banken und Sparkassen haben viele Verbraucher in den letzten Jahren dazu verführt, ihre Ersparnisse in solche Anlagen zu investieren. Aufgefallen sind beispielsweise HCI Fonds (Sparkassen), VIP Medien Fonds (Commerzbank) und diverse geschlossene Schiffs- und Immobilienfonds der Volks-und Raiffeisenbanken.
Eine Sonderrolle spielt nach unserer Auffassung die Postbank AG. Nicht nur dass besonders viele Kunden der Postbank AG wegen ihrer gescheiterten Immobilien- oder Schiffsbeteiligungen den Rat der Verbraucherzentrale suchen, besonders auffällig ist das Vertriebssystem.
Die Deutsche Postbank AG setzt für den Vertrieb ihrer Produkte die Mitarbeiter ihres Tochterunternehmens Postbank Finanzberatung AG ein. Hierdurch entsteht bei vielen Kunden Verwirrung, wer im Schadensfall eigentlich verantwortlich ist. Klarheit schafft hier die Beratung der Verbraucherzentrale.
Quelle: Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein v. 21.10.11
Auch nach der Finanzkrise wollen Banken nur das Eine: Ihr Geld.
Jeder fünfte Einwohner in Deutschland ist bereits im Rentenalter. Und dieser Anteil wird laut Berechnungen der OECD bis zum Jahre 2050 auf über 30 Prozent steigen. Als konsumfreudige "Silver Ager" sind Senioren schon jetzt heiß umworben. Ihr Vertrauen in die Anbieter wird ihnen dabei oft zum Verhängnis. In Bezug auf Finanzprodukte wird der Bedarf älterer Bürger beim Verkauf oft außer Acht gelassen.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen v. 01.02.11
Damit sich ältere Verbraucher umfassend über geeignete Vorsorgemöglichkeiten informieren können, haben die Verbraucherzentralen das Faltblatt "Geld im Alter richtig investieren" produziert. Hier werden wichtige Versicherungs- und Geldanlageprodukte, die Anbieter bevorzugt Senioren empfehlen, im Überblick mit einer kurzen Bewertung vorgestellt.
Zum Faltblatt der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in der Zeit von Oktober 2010 bis April 2011 insgesamt 200 Fälle untersucht, in denen Kunden Produkte für die Geldanlage und Altersvorsorge empfohlen wurden.
Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: In 176 Fällen wurden Verbrauchern unpassende Finanzprodukte angedreht. Mit anderen Worten: 88 Prozent der verkauften Produkte entsprachen gar nicht oder nur zum Teil dem Kundenbedarf. "Nach wie vor werden in erster Linie teure, oftmals zu riskante und viel zu oft auch unflexible Verträge verkauft", lautet das Fazit von Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. "Der tatsächliche Bedarf scheint kaum eine Rolle zu spielen."
Erfasst wurden Beratungsgespräche bei Banken, Versicherungsvermittlern und Finanzvertrieben. Für Nauhauser steht fest: "Seit die Protokollpflicht für Banken eingeführt wurde, konnten wir dort keine systematische Verbesserung der Beratung beobachten." Noch immer händigten manche Häuser Protokolle entweder gar nicht erst aus, oder die Papiere seien unvollständig und die Beratung nicht nachvollziehbar.
Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 18.05.11
Beratungsprotokolle der Banken und Sparkassen schützen nicht vor Falschberatungen. Vielmehr scheinen Geldinstitute sie einzusetzen, um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert einen klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation. "Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Protokolle Verbraucher effektiv schützen", erklärt Vorstand Gerd Billen.
Bei den 61 untersuchten Beratungsprotokollen wurden in keinem Fall die finanziellen Verhältnisse des Anlegers vollständig erfasst. In keinem Fall wurde die Risikobereitschaft des Anlegers aussagekrüftig erfasst. In keinem Fall wurden die Provisionen, welche die Bank für die Vermittlung erhält, aussagekräftig offengelegt. In keinem Fall wurde aussagekräftig erfasst, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband v. 22.11.10
Knapp ein Jahr nach der letzten Untersuchung hat Finanztest erneut Testkunden in die Filialen geschickt. Fazit: Die Beratung der Banken ist immer noch schlecht. Sechs Anbieter sind mangelhaft. Sie händigten in mehr als der Hälfte der Fülle kein Beratungsprotokoll aus - obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wären.
Das größte Problem der Banken ist: Sie missachten Gesetze. Sie müssen, und zwar noch bevor sie eine Anlage empfehlen, die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen fragen. Sie sind verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geldanlage erreichen wollen und welche Kenntnisse und Erfahrungen sie haben. Das hat nicht geklappt - und das, obwohl die Banken selbst hoch und heilig Besserung gelobt hatten.
Quelle: www.test.de v. 20.07.10
Durch schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung entstehen Verbrauchern jährlich finanzielle Schäden von mindestens 20 Milliarden Euro. Hätte die Finanzaufsicht einen gesetzlichen Auftrag, den Finanzmarkt aus Kundensicht unter die Lupe zu nehmen, sähe dies anders aus, so Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Verbraucherzentrale hat 121 Geldanlageberatungen, die sie seit Anfang 2010 durchgeführt hat, ausgewertet. Nahezu alle im Vorfeld des Vertragsabschlusses von Verbrauchern vorgelegten Geldanlageangebote waren nicht bedarfsgerecht. Auch bei zum Zeitpunkt der Beratung bereits bestehenden Verträgen entsprach die Mehrzahl nicht dem Bedarf der Anleger.
Durchschnittlich besitzen die Ratsuchenden 4,5 Anlageverträge. Davon waren 2,5 unflexibel. Bei unflexiblen Verträgen sind die gesamten Kosten zu Beginn des Vertragsabschlusses fällig. "Die hohe Quote unflexibler Verträge zeigt, dass die Finanzvermittler am Bedarf der Verbraucher vorbei verkaufen", so Niels Nauhauser, Geldanlageexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Verkauf dieser Produkte geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ein Finanzberater muss das wissen.
Ist zudem eine vorzeitige Kündigung nötig, verliert der Verbraucher die bereits bezahlten Kosten. Eine weitere Beobachtung: Mehr als zwei Drittel der von Finanzberatern gemachten Angebote gehen mit teilweise wesentlich höheren Kosten einher als vergleichbare Anlagen bei anderen Anbietern. Mehr als jede fünfte bestehende Anlage hatte ein höheres Risiko, als der Verbraucher zu tragen bereit ist.
Gut vier von fünf Verbrauchern legen Geld an, um für das Alter vorzusorgen. "Wir schützen den Schaden durch nicht bedarfsgerechte Beratung zur Geldanlage und Altersvorsorge bundesweit auf 45 bis 90 Milliarden Euro jährlich", ergänzt Nauhauser die Beratungsergebnisse.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, v. 22.04.10
Trotz des vorgeschriebenen Beratungsprokolls, gibt es Banken, die es den Kunden verweigern. Wie die Zeitschrift Finanztest berichtete, wird nicht richtig über die Risiken der empfohlenen Produkte aufgeklärt. In den Formularen wird aber angekreuzt, dass der Kunde über Risiken informiert worden sei.
Finanztest rät, keine Geldanlage mehr ohne verständliches und durchgelesenes Beratungsprotokoll abzuschließen. Die Unterschrift unter das Protokoll oder für dessen Empfang, die manche Institute wie die Postbank und die Hypovereinsbank verlangten, solle man verweigern. Denn dies könne vor Gericht nachteilig sein. Phrasen im Protokoll sollte man ebenfalls ablehnen und auf konkreten Angaben bestehen. Andernfalls, so die Experten, sei es besser, sich eine andere Bank für die Geldanlage zu suchen.
Der Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass den Kunden jährlich mindestens 22 Milliarden Euro Rendite verloren gehen, weil die Banken und Versicherungen ihnen unpassende oder ineffiziente Finanzprodukte empfehlen. In einer Studie des Verbraucherschutzministeriums werden die Schäden, die durch Beratungsfehler entstehen, mit 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr beziffert.
Ein am 15.12.09 veröffentlichter Test der Stiftung Warentest zur Qualität der Anlageberatung ist ein weiterer Beleg für den dringenden Handlungsbedarf zur Festlegung klarer Spielregeln für die Anlageberatung. Die Stiftung Warentest hatte die Anlageberatung von 21 Banken getestet. Keine Bank erhielt das Urteil "gut", zwei erhielten das Testurteil "mangelhaft". Bankmitarbeiter stellten den Kunden noch nicht einmal die elementaren Fragen, die das Wertpapierhandelsgesetz vorschreibt.
Es sei unverständlich, dass Banken nach wie vor ohne klare Regeln und verbindliche Vorgaben agieren könnten. Der Beratungsprozess müsse klar standardisiert und überprüft werden. Das heißt auch, dass der Schutz der Verbraucher zum Ziel der Finanzaufsicht erklärt und entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Wahrung der Verbraucherinteressen sicherzustellen. "Eine gute Anlageempfehlung darf nicht länger reine Glückssache sein."
Darüber hinaus vermisst der Verbraucherzentralen Bundesverband nach wie vor klare Standards für die ab 01. Januar 2010 geltende Dokumentationspflicht von Beratungsgesprächen, wie sie von der Politik versprochen wurden. Die Finanzaufsicht BaFin will den Vorwürfen nachgehen,
Quelle: Verbraucherzentralen Bundesverband v. 15.12.09
Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin.
Allein mit einem solchen Hinweis wollte sich ein Unternehmen, das unter der Bezeichnung "Abrechnungsservice'" um Kunden warb, nicht begnügen und bildete im Internet den Bundesadler ab mit dem gleichzeitigen Hinweis "Geprüftes Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht".
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz handelt jedoch ordnungswidrig, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens benutzt. Der Abrechnungsservice war zur Benutzung des Bundesadlers selbstverständlich nicht autorisiert, sodass nicht nur ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, sondern gleichzeitig auch ein Wettbewerbsverstoß vorlag, weil hier gegen eine Marktverhaltensregel verstoßen wurde.
Die Werbung war ferner irreführend, weil entgegen der werblichen Behauptung eine Prüfung des Unternehmens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht stattgefunden hatte. Auf die entsprechende Abmahnung hin gab das Unternehmen eine Erklärung ab, in Zukunft sowohl auf die Abbildung des Bundesadlers als auch auf den Hinweis auf die Püfung durch die BaFin zu verzichten. (F 5 0286/11)
In einem weiteren Fall warb ein Finanzberater, der im Wesentlichen Beratung zu Altersvorsorge und Rürup-Produkten anbot, für die von ihm angebotenen Dienstleistungen mit dem Hinweis "Ich unterliege dem Bankgeheimnis".
Der Finanzberater besaß aber weder eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen zum Betrieb einer Bank noch war er in anderer Weise als Bankhaus zugelassen. Er unterlag also im Rahmen seiner Tätigkeit keinesfalls dem Bankgeheimnis , sodass seine werblichen Hinweise irreführend waren. In der nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale abgegebenen Unterlassungserklärung verpflichtete er sich, in Zukunft Hinweise auf das Bankgeheimnis im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zu unterlassen.
Quelle: www.wettbewerbszentrale.de v. 18.04.11
Ein Alarmsignal ist etwa, wenn der Banker den Kunden zum schnellen Abschluss drängt. Immer wenn Berater bestimmte Produkte in den Vordergrund der Beratung stellen, ist Misstrauen geboten. Versierte Banker schauen sich zunächst die Gesamtsituation des Kunden an, etwa Einkünfte, Familienstand, Alter, Vermögen Immobilienbesitz und Risikoneigung. Im Anschluss sollte der Banker ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept erstellen. Wer ohne Prüfung der Lebenssituation einen Bausparvertrag wegen der hohen Zinsen oder der staatlichen Förderung anpreist, macht sich als Berater verdächtig.
Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 20.01.12, erwähnt wird www.handelsblatt.com
Es gibt neutrale Finanz-Honorarberater.
Sie geben die Provisionen an die Kunden weiter, bezahlt werden sie wie Steuerberater.
Die Honorarberatung wird entweder nach Zeitaufwand oder nach festem Honorar berechnet. Die Berater sind nicht von den Banken abhängig. Für 1 Stunde muss man ungefähr mit 120 -130 Euro rechnen. Soviel wie eine Beratung bei einem Rechtsanwalt. Allerdings: je umfangreicher die Finanzberatung, desto teurer wird es. Man kann auch einen prozentualen Betrag der Anlagesumme vereinbaren.
Aus Gründen einer produktunabhängigen Beratung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Berater keine Vergütungen von Dritten für seine Empfehlungen kassiert. Auch Fragen nach der Qualifikation sind nicht verkehrt. Ebenso die Frage nach einer Haftpflichtversicherung für Falschberatung.
Einige Banken bieten auch angeblich anbieterunabhängige Honorarberatung an.
Unabhängige Finanzberatung erhalten Sie auch bei den Verbraucherzentralen, Kosten bis zu 120 Euro.
Seit der Finanzkrise gehen die Appelle an die Verbraucher, sie mögen nur solche Verträge eingehen, die sie auch wirklich verstehen. Doch wichtige Informationen, zum Beispiel über die wirklichen Kosten, werden zurückgehalten oder Risiken werden verniedlicht. Kaum jemand versteht das Finanzkauderwelsch oder kann 30 Seiten Kleingedrucktes lesen und erfassen.
Jetzt hilft der "Ampelcheck Geldanlage" Mit den Farben "Rot" für "Achtung Gefahr", "Gelb" für "ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und "Grün" für "empfehlenswert oder unbedenklich" werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht. Auf einen Blick kann man erkennen, ob eine Geldanlage passt oder nicht.
Mit dem "Ampelcheck" der Verbraucherzentrale wird falsche Beratung für die Geldwirtschaft schwerer und für die Verbraucher leichter zu entlarven.
Die Debeka Lebensversicherung hat am 14.08.09 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach darf die Verbraucherzentrale Hamburg diesen Ratgeber nicht weiter verbreiten. Warum hat die Debeka wohl Angst vor dem Ampelcheck für Geldanlagen? Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den "Ampelcheck Geldanlage" der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden.
Den Ratgeber Ampelcheck Geldanlage können Sie im Internet bei derVerbraucherzentrale Hamburg bestellen. Sie können ihn auch telefonisch unter Tel. 040-24 832-104, per Fax 040-24 832-290 oder per E-Mail bestellung@vzhh.de bestellen.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg v. 04.08.09 u. 10.09.089
Private Geldanleger müssen besser vor Falschberatungen gewappnet sein und benötigen hierzu eine verlässliche Qualifikation. Das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bietet die neue Internetplattform verbraucherfinanzwissen.de, das von der Verbraucherzentrale NRW konzipiert und betreut sowie mit Mitteln des Bundesverbraucherschutzministeriums finanziert wird.
Interessenten können sich auf den Informationsseiten über die verschiedenen Arten von Geldanlagen - etwa über börsengehandelte Indexfonds - schlau machen und weiter Wissenswertes nutzen - zum Beispiel eine Anleitung zum richtigen Verständnis eines Depotauszugs. Ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Daten zur persönlichen Situation, Anlageziele, Risikoeinschätzung und gewünschte Laufzeit ermittelt werden, hilft bei der gewissenhaften Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgesprächs zur Geldanlage.
Nutzer haben zudem die Möglichkeit, durch den Austausch in Meinungsforen von den geschilderten Erfahrungen anderer Anleger zu profitieren. Ein lexikalisches ABC rund um Finanzdienstleistungen rundet das Online-Angebot ab. Im Hintergrund sorgt ein dreiköpfiges Team dafür, dass sich die Informationen bei www.verbraucherfinanzwissen.de auf aktuellem Stand befinden und das Angebot kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, v. 21.08.09