Das Bundeskabinett beschloss am 18.02.09 einen Gesetzentwurf, nach dem die Regeln für Banken und Finanzvermittler verschärft werden. mehr
Knapp ein Jahr nach der letzten Untersuchung hat Finanztest erneut Testkunden in die Filialen geschickt. Fazit: Die Beratung der Banken ist immer noch schlecht. Sechs Anbieter sind mangelhaft. Sie händigten in mehr als der Hälfte der Fälle kein Beratungsprotokoll aus - obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wären. mehr
Es gibt neutrale Finanz-Honorarberater. Sie geben die Provisionen an die Kunden weiter, bezahlt werden sie wie Steuerberater. Die Honorarberatung wird entweder nach Zeitaufwand oder nach festem Honorar berechnet. mehr
Mit dem „Ampelcheck“ der Verbraucherzentrale wird falsche Beratung für die Geldwirtschaft schwerer und für die Verbraucher leichter zu entlarven. mehr
Private Geldanleger müssen besser vor Falschberatungen gewappnet sein und benötigen hierzu eine verlässliche Qualifikation. Das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bietet die neue Internetplattform www.verbraucherfinanzwissen.de, das von der Verbraucherzentrale NRW konzipiert und betreut sowie mit Mitteln des Bundesverbraucherschutzministeriums finanziert wird. mehr
Wer von seiner Bank falsch beraten wurde, kann auch eine vor vielen Jahren abgeschlossene Geldanlage rückgängig machen (Urteil des Bundesgerichtshofs BGH, Az: XI ZR 586/07).
Ein Berater darf Provision zugunsten seines Instituts nicht verschweigen (Urteile: OLG Karlsruhe Az.: 17 U 67/09, 17 U 88/09, 17 U 92/09). .
Seit November 2007 müssen Bankberater ihren Kunden auf Nachfrage sagen, wie hoch die Provisionen sind, die das Institut beim Verkauf von Finanzprodukten wie Fonds und Zertifikaten bekommt. Wenn Banken Wertpapiere kaufen und an ihre Kunden weiterverkaufen, müssen sie aber nicht verraten, wie viel sie mit dem Geschäft verdienen. Sie können dem Kunden wertlose Papiere andrehen und noch daran verdienen.
Das Bundeskabinett beschloss am 18.02.09 einen Gesetzentwurf, nach dem die Regeln für Banken und Finanzvermittler verschärft werden Der Bundestag hat dem Gesetz (Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung) am 03.07.09 zugestimmt. Es ist am 01.01.2010 in Kraft getreten.
Die Neuerungen:
Sollten Sie kein Beratungsprotokoll bekommen, können Sie den Gesetzesverstoß über das Finanzportal der Verbraucherzentralen Verbraucherfinanzwissen.de der Verbraucherzentrale melden, diese darf gegen die Bank rechtlich vorgehen.
Wegen der Mehrkosten für die Banken muss befürchtet werden, dass diese dann u. U. gar nicht beraten. Finanzvertriebe belohnen besonders den Verkauf der Produkte, an denen er selbst gut verdienen - nicht jedoch eine kundenorientierte;Beratung.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale darf sich niemand ‚Berater’ nennen, solange die konkrete Produktvermittlung sein Honorar und damit auch sein Interesse bestimmt. Konkrete Provisionsbeispiele finden Redaktionen unter www.vz-bw.de
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 10.03.09
Online-Brokerhäuser können für den Missbrauch ihrer Handelssysteme durch unseriöse Finanzvermittler zur Haftung gezogen werden (Urteil des Bundesgerichtshofes Az.: XI ZR 93/09).
Auch wurde die Klägerin laut Urteil nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageformen, hochriskante Optionsgeschäfte an der Terminbörse, aufgeklärt. Die Richter bemängelten auch die überhöhten Gebühren, die der Vermittler eingestrichen hatte, und die etwaige Gewinne wieder auffressen. Durch die "von vornherein chancenlosen Termingeschäfte" sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, betonte der BGH. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009.
Quelle: www.tagesschau.de v. 09.03.10
Knapp ein Jahr nach der letzten Untersuchung hat Finanztest erneut Testkunden in die Filialen geschickt. Fazit: Die Beratung der Banken ist immer noch schlecht. Sechs Anbieter sind mangelhaft. Sie händigten in mehr als der Hälfte der Fälle kein Beratungsprotokoll aus - obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wären.
Das größte Problem der Banken ist: Sie missachten Gesetze. Sie müssen, und zwar noch bevor sie eine Anlage empfehlen, die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen fragen. Sie sind verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geldanlage erreichen wollen und welche Kenntnisse und Erfahrungen sie haben. Das hat nicht geklappt - und das, obwohl die Banken selbst hoch und heilig Besserung gelobt hatten.
Quelle: www.test.de v. 20.07.10
Durch schlechte Finanzprodukte und fehlerhafte Beratung entstehen Verbrauchern jährlich finanzielle Schäden von mindestens 20 Milliarden Euro. Hätte die Finanzaufsicht einen gesetzlichen Auftrag, den Finanzmarkt aus Kundensicht unter die Lupe zu nehmen, sähe dies anders aus, so Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Verbraucherzentrale hat 121 Geldanlageberatungen, die sie seit Anfang 2010 durchgeführt hat, ausgewertet. Nahezu alle im Vorfeld des Vertragsabschlusses von Verbrauchern vorgelegten Geldanlageangebote waren nicht bedarfsgerecht. Auch bei zum Zeitpunkt der Beratung bereits bestehenden Verträgen entsprach die Mehrzahl nicht dem Bedarf der Anleger.
Durchschnittlich besitzen die Ratsuchenden 4,5 Anlageverträge. Davon waren 2,5 unflexibel. Bei unflexiblen Verträgen sind die gesamten Kosten zu Beginn des Vertragsabschlusses fällig. "Die hohe Quote unflexibler Verträge zeigt, dass die Finanzvermittler am Bedarf der Verbraucher vorbei verkaufen", so Niels Nauhauser, Geldanlageexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Verkauf dieser Produkte geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ein Finanzberater muss das wissen.
Ist zudem eine vorzeitige Kündigung nötig, verliert der Verbraucher die bereits bezahlten Kosten. Eine weitere Beobachtung: Mehr als zwei Drittel der von Finanzberatern gemachten Angebote gehen mit teilweise wesentlich höheren Kosten einher als vergleichbare Anlagen bei anderen Anbietern. Mehr als jede fünfte bestehende Anlage hatte ein höheres Risiko, als der Verbraucher zu tragen bereit ist.
Gut vier von fünf Verbrauchern legen Geld an, um für das Alter vorzusorgen. "Wir schätzen den Schaden durch nicht bedarfsgerechte Beratung zur Geldanlage und Altersvorsorge bundesweit auf 45 bis 90 Milliarden Euro jährlich", ergänzt Nauhauser die Beratungsergebnisse.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, v. 22.04.10
Trotz des vorgeschriebenen Beratungsprokolls, gibt es Banken, die es den Kunden verweigern. Wie die Zeitschrift Finanztest berichtete, wird nicht richtig über die Risiken der empfohlenen Produkte aufgeklärt. In den Formularen wird aber angekreuzt, dass der Kunde über Risiken informiert worden sei.
Finanztest rät, keine Geldanlage mehr ohne verständliches und durchgelesenes Beratungsprotokoll abzuschließen. Die Unterschrift unter das Protokoll oder für dessen Empfang, die manche Institute wie die Postbank und die Hypovereinsbank verlangten, solle man verweigern. Denn dies könne vor Gericht nachteilig sein. Phrasen im Protokoll sollte man ebenfalls ablehnen und auf konkreten Angaben bestehen. Andernfalls, so die Experten, sei es besser, sich eine andere Bank für die Geldanlage zu suchen.
Der Der Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass den Kunden jährlich mindestens 22 Milliarden Euro Rendite verloren gehen, weil die Banken und Versicherungen ihnen unpassende oder ineffiziente Finanzprodukte empfehlen. In einer Studie des Verbraucherschutzministeriums werden die Schäden, die durch Beratungsfehler entstehen, mit 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr beziffert.
Ein am 15.12.09 veröffentlichter Test der Stiftung Warentest zur Qualität der Anlageberatung ist ein weiterer Beleg für den dringenden Handlungsbedarf zur Festlegung klarer Spielregeln für die Anlageberatung. Die Stiftung Warentest hatte die Anlageberatung von 21 Banken getestet. Keine Bank erhielt das Urteil "gut", zwei erhielten das Testurteil "mangelhaft". Bankmitarbeiter stellten den Kunden noch nicht einmal die elementaren Fragen, die das Wertpapierhandelsgesetz vorschreibt.
Es sei unverständlich, dass Banken nach wie vor ohne klare Regeln und verbindliche Vorgaben agieren könnten. Der Beratungsprozess müsse klar standardisiert und überprüft werden. Das heißt auch, dass der Schutz der Verbraucher zum Ziel der Finanzaufsicht erklärt und entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Wahrung der Verbraucherinteressen sicherzustellen. "Eine gute Anlageempfehlung darf nicht länger reine Glückssache sein."
Darüber hinaus vermisst der Verbraucherzentralen Bundesverband nach wie vor klare Standards für die ab 01. Januar 2010 geltende Dokumentationspflicht von Beratungsgesprächen, wie sie von der Politik versprochen wurden. Die Finanzaufsicht BaFin will den Vorwürfen nachgehen,
Quelle: Verbraucherzentralen Bundesverband v. 15.12.09
Die Banken wollen den Kunden künftig ein Informationnsblatt geben, auf denen über Chancen und Risiken der jeweiligen Geldanlagen informiert wird. Die Verbraucherschutzministerin möchte ein einheitliches Produktinformationsblatt.
Die Kunden privater Banken werden voraussichtlich ab April 2010 einheitliche Informationsbl'tter (Beipackzettel) für Finanzprodukte bekommen.Das Standard/Informationsblatt wird vom Bankenverband herausgegeben.Auch die anderen Banken arbeiten an einem einheitlichen Muster.
Es gibt neutrale Finanz-Honorarberater.
Sie geben die Provisionen an die Kunden weiter, bezahlt werden sie wie Steuerberater.
Die Honorarberatung wird entweder nach Zeitaufwand oder nach festem Honorar berechnet. Die Berater sind nicht von den Banken abhängig. Für 1 Stunde muss man ungefähr mit 120 -130 Euro rechnen. Soviel wie eine Beratung bei einem Rechtsanwalt. Allerdings: je umfangreicher die Finanzberatung, desto teurer wird es. Man kann auch einen prozentualen Betrag der Anlagesumme vereinbaren.
Aus Gründen einer produktunabhängigen Beratung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Berater keine Vergütungen von Dritten für seine Empfehlungen kassiert. Auch Fragen nach der Qualifikation sind nicht verkehrt. Ebenso die Frage nach einer Haftpflichtversicherung für Falschberatung.
Einige Banken bieten auch angeblich anbieterunabhängige Honorarberatung an.
Unabhängige Finanzberatung erhalten Sie auch bei den Verbraucherzentralen, Kosten bis zu 120 Euro.
Seit der Finanzkrise gehen die Appelle an die Verbraucher, sie mögen nur solche Verträge eingehen, die sie auch wirklich verstehen. Doch wichtige Informationen, zum Beispiel über die wirklichen Kosten, werden zurückgehalten oder Risiken werden verniedlicht. Kaum jemand versteht das Finanzkauderwelsch oder kann 30 Seiten Kleingedrucktes lesen und erfassen.
Jetzt hilft der „Ampelcheck Geldanlage“ Mit den Farben „Rot“ für „Achtung Gefahr“, „Gelb“ für „ein Risiko oder Nachteil ist vorhanden und „Grün“ für „empfehlenswert oder unbedenklich“ werden die Sicherheit, die Rendite, die Liquidität und die Transparenz von rund einem Dutzend Anlageformen und Produktgruppen bewertet. Zudem wird geprüft, ob die Anlageform für die Altersvorsorge geeignet ist oder nicht. Auf einen Blick kann man erkennen, ob eine Geldanlage passt oder nicht.
Mit dem „Ampelcheck“ der Verbraucherzentrale wird falsche Beratung für die Geldwirtschaft schwerer und für die Verbraucher leichter zu entlarven.
Die Debeka Lebensversicherung hat am 14.08.09 beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Danach darf die Verbraucherzentrale Hamburg diesen Ratgeber nicht weiter verbreiten. Warum hat die Debeka wohl Angst vor dem Ampelcheck für Geldanlagen? Das Landgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung am 10. September 2009 das Verbreitungsverbot für den „Ampelcheck Geldanlage“ der Verbraucherzentrale Hamburg aufgehoben (Urteil vom 10.9.2009, AZ: 27 O 778/09). Damit kann der Ratgeber ab sofort wieder vertrieben werden.
Den Ratgeber Ampelcheck Geldanlage können Sie im Internet bei der Verbraucherzentrale Hamburg bestellen. Sie können ihn auch telefonisch unter Tel. 040-24 832-104, per Fax 040-24 832-290 oder per E-Mail bestellung@vzhh.de bestellen.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg v. 04.08.09 u. 10.09.089
Private Geldanleger müssen besser vor Falschberatungen gewappnet sein und benötigen hierzu eine verlässliche Qualifikation. Das nötige Rüstzeug zur Wahl und zum Umgang mit Geldanlagen bietet die neue Internetplattform verbraucherfinanzwissen.de, das von der Verbraucherzentrale NRW konzipiert und betreut sowie mit Mitteln des Bundesverbraucherschutzministeriums finanziert wird.
Interessenten können sich auf den Informationsseiten über die verschiedenen Arten von Geldanlagen – etwa über börsengehandelte Indexfonds – schlau machen und weiter Wissenswertes nutzen – zum Beispiel eine Anleitung zum richtigen Verständnis eines Depotauszugs. Ein Leitfaden, mit dessen Hilfe Daten zur persönlichen Situation, Anlageziele, Risikoeinschätzung und gewünschte Laufzeit ermittelt werden, hilft bei der gewissenhaften Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgesprächs zur Geldanlage.
Nutzer haben zudem die Möglichkeit, durch den Austausch in Meinungsforen von den geschilderten Erfahrungen anderer Anleger zu profitieren. Ein lexikalisches ABC rund um Finanzdienstleistungen rundet das Online-Angebot ab. Im Hintergrund sorgt ein dreiköpfiges Team dafür, dass sich die Informationen bei www.verbraucherfinanzwissen.de auf aktuellem Stand befinden und das Angebot kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, v. 21.08.09