Man glaubt nicht, wo überall Daten gesammelt werden, nicht nur aus Telefonbüchern/Telefon-CDs, mehr
Leider wurden dabei Zugeständnisse an die Wirtschaft gemacht, in bestimmten Fällen ist der Verkauf von Adressen weiterhin erlaubt.Mehr
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (www.vzbv.de) meinte: Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen Mehr
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen eine Firma geklagt, die personenbezogene Daten von einem Marktforschungsinstitut erworben und fürs Telefonmarketing genutzt hatte. Mehr
Datenschutzverstöße, fragwürdiger Kundenfang an Schulen und Psycho-Profile: Die Hamburger Sparkasse (Haspa) hat in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe schlechter Schlagzeilen geschrieben. Jetzt kassiert sie für ihre zweifelhaften Methoden auch noch ein für Datenschutzverhältnisse hohes Bußgeld. Mehr
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Postbank AG ein Bußgeld in Höhe von 120 000 Euro verhängt. Grund für das Bußgeld: Die von Finanztest im Herbst 2009 aufgedeckten verbotenen Praktiken des Postbankvertriebs. Postbank verzichtet auf Widerspruch Mehr
Inzwischen wurden Unternehmen von Datenschutzbeauftragten abgemahnt, weil sie mit Millionen von Daten aus kommunalen Melderegistern handelten. Mehr
Der illegale Online-Handel von Kreditkartendaten hat sich explosionsartig entwickelt Server von OnlineHändlern werden gehackt und die Kundendaten gestohlen. Mehr
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter Ein Verlag wollte Mehr
Google wurde in der Vergangenheit mehrfach von den US-Geheimdiensten aufgefordert, Benutzerdaten weiterzugeben, und kam diesen Aufforderungen auch nach Mehr
Ihre Nummer steht nicht im Telefonbuch, sicher aus gutem Grund.trotzdem werden künftig Anrufe an Sie vermittelt.Telekom reagiert auf schriftlichen Widerspruch mit anonymen Anruf. Mehr
In Österreich und bei der Deutschen Bahn wurden illegale Datensammlungen über Krankheiten tausender Mitarbeiter angelegt. Zumindest in Österreich sollen diese Daten Einfluss auf die Karriere gahabt haben. Mehr
Die Daten werden von Adressenhändlern beschafft
Aus Telefonbüchern, von Internetseiten, aus E-Mails, Zeitungsanzeigen
Suchrobots stöbern im Internet z.B. in online-Kleinanzeigenmärkten nach Handynummern und verschicken automatisch SMS. Die Anrufe mit nur einmal klingeln werden von Computerprogrammen erledigt.
Bei Handynummern geht man auch nach dem Zufallsprinzip vor: automatisierte SMS werden beispielsweise an alle Nummern von 0177-1111111 bis 0177-9999999 gesendet
Bei Preisausschreiben, der Zusatz mit der Zustimmung zur Datenweitergabe ist in der Regel ganz klein gedruckt.
Bei Meinungsumfragen, die nur zum Zwecke der Datenermittlung gestartet werden
Beim Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift. Der Kassenzettel enthült eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe. Mehr
Bei Kundenkarten von Geschäften werden die Daten oft zur Werbung genutzt. Nur in wenigen Fällen erfahren Verbraucher, wofür ihre Daten genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden und was mit diesen nach Kündigung der Karte geschieht. Einige Unternehmen machen eine Teilnahme am Kundenprogramm davon abhängig, dass sich Verbraucher mit der Nutzung ihrer Daten einverstanden erklären.
Und wie sieht es aus mit der Daten-Weitergabe z.B. durch Post und Telekom, Mobilfunkbetreiber, Fluggesellschaften?
Bei Warenbestellungen, was macht die Firma mit meiner Adresse?
Viele Gutscheindienste übertragen Konto- und Adressdaten unverschlüsselt, das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen ergeben.
Beim Surfen: Zwar weiß zunächst nur der Provider, wer wann hinter welcher Adresse steckt. Aber z.B. bei Verdacht des Raubkopierens können andere wie Abmahnanwälte über Gerichte an die Namen hinter den IPs gelangen. Gleiches gilt auch für Polizeibehörden oder Geheimdienste.
Olineshops setzen beim Surfen Cookies. Durch die IP-Adresse kann der Händler sie dem Kunden zuordnen und Werbung schicken. Cookies sollten nach jedem Surfen gelöscht werden. Am besten man schaltet im Browser Cookies ab, man surft nicht mit der eigenen IP-Adresse sondern über einen Proxy-Server oder einen Anonymisierungsdienst wie z.B. ww.anonymouse.org.
Flash-Cookies, die z.B. beim Anschauen von Filmen gesetzt werden, werden bei der normalen Cookie-Löschung im Browser nicht entfernt. Man kann sie aber mit dem Firefox add-on BetterPrivacy löschen.
Nach Aussage eines Telekom-Sprechers im Oktober 2008 wurden 17 Millionen Daten von T-Mobile-Kunden bereits 2006 entwendet und an eine Erotikfirma weitergegeben.
Aus sozialen Netzwerken wie SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ, Faceboock, XING,Twitter, Myspace auch aus Senioren-Foren usw. Die im Internet kursierende persönliche Identität sollte regelmäßig mit Hilfe einer Suchmaschine überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Seien Sie wählerisch bei Kontaktanfragen - Kriminelle" sammeln" Freunde, um Personen zu schaden. Kriminelle könnten zum Beispiel ausspionieren, wann Ihre Wohnung leer steht. Klicken Sie nicht wahllos auf Links
Soziale Netzwerke werden verstärkt dazu genutzt, um Phishing zu betreiben Die Eintrittskarte in soziale Netzwerke kostet Sie die Preisgabe von Informationen. Viele Firmen sind bereit, für diese Daten Geld zu bezahlen, um gezielt Werbung verschicken zu können. Geben Sie den sozialen Netzwerken die Rechte an Ihren Bildern, können diese theoretisch von den Betreibern weiterverkauft werden.
Firmen, manche Zeitungen und auch manche Behörden sammeln Daten im Internet mit dem Programm GOOGLE ANALYTICS. Dieser Dienst ermöglicht dem Webseitenbetreiber eine Analyse der Zugriffe auf seine Seite. IP-Adresse (die eine Lokalisierung und genaue Identifizierung des Besuchers ermöglicht), Suchbegriffe, die Einstiegs- und Ausstiegsseiten, die Verweildauer sowie eine ganze Reihe technischer Daten erfasst und an Google übertragen.
Mit diesem Programm kann ein umfassendes Nutzerprofil angelegt werden, dass auch bestimmtem Personen zugeordnet werden kann. Der Nutzer wird nicht gefragt, ob er damit einverstanden ist. Goggle ist fein raus, die rechtliche Verantwortung für den Einsatz von GOOGLE ANALYTICS liegt nicht bei Google, sondern bei den Betreibern der Websites.
Ob eine Internetseite diesen Schnüffel- Dienst einsetzt, kann man mit der Firefox-Erweiterung Ghostery erfahren. Sie identifiziert die diesen Dienst, in den Einstellungen kann man die Datenauslesung-/weitergabe blockieren.
Inzwischen stellt Google ein Browser-Plugin zur Verfügung, es verhindert, dass der Browser den Analytics-Code anfordert. Google erhält also keinerlei Daten beim Aufruf der Seite. Herunterladen lässt sich das Plugin über Googles Datenschutz-Center.
Die Suchmaschinen www.ixquick.de oder www.metager2.de leiten Suchanfragen anonymisiert an Google oder andere Suchmaschinen weiter und speichern selbst keine Daten. Die Suchmaschine www.scroogle.org liefert die Google-Suchergebnisse ohne Google-Analytics. Die Firefox-Erweiterung googlesharing 0.19 anonymisiert Google-Suchanfragen. Die Suchanfragen werden verschlüsselt und über einen Proxy-Server zurückgeliefert.
Das iPhone und iPad geben sogar Standortdaten weiter, um um standortbezogene Produkte und Dienste, also Werbung, anzubieten Der Surfer kann nicht widersprechen, wenn das nicht will.
Viren und andere Schadprogramme spähen PCs aus. Zugangsdaten zu Internet-Shops und Auktionshäusern, sozialen Netzwerken, Foren und E-Mail-Konten werden geknackt.
Per Mail werden unter einem Vorwand persönliche Daten erfragt. So wurden z.B Empfängern per Spam-Mails mit dem Betreff "Lieferung HDTV-Receiver" neben einem kostenlosen Fernsehpaket auch ein Receiver versprochen - wenn sie denn eine Reihe personenbezogener Daten preisgeben. .
Man glaubt nicht, wo überall Daten gesammelt werden. Nicht nur aus Telefonbüchern/Telefon-CDs oder öffentlichen Registern. Auch bei Umfragen, Katalogbestellungen, Gewinnspielen, Reisebuchungen und Kauf im Internet, Nutzung von Kundenkarten, Preisausschreiben, bei unzähligen Gelegenheiten werden unsere Daten gespeichert. Eine Garantie, dass die Adressen nicht für Werbung weiterverkauft werden, gibt es nicht.
Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes ist es in bestimmten Fällen sogar erlaubt, dass Firmen Daten ohne Einwilligung des Verbrauchers an Dritte weitergeben.
Mit persönlichen Daten wird heute regelrecht gehandelt. So sind auf dem Markt zum Beispiel T-Online- oder Amazon-Zugänge, Bankkonten, persönliche DHL-Packstationen und eBay-Konten einschließlich PayPal-Account zum Preis von jeweils 10 bis 25 Euro zu haben. Auf dem PC-Spiele-Markt werden sogar ganze Charaktere durch kriminelle Täter verkauft. (Quelle: www.teltarif.de)
In Österreich und bei der Deutschen Bahn wurden illegale Datensammlungen über Krankheiten tausender Mitarbeiter angelegt. Zumindest in Österreich sollen diese Daten Einfluss auf die Karriere gahabt haben.
Und wenn ein unredlicher Mitarbeiter die Daten von Treuekarten, Prämienkarten z.B. an Krankenlassen und Versicherungen verkauft? Kur abgelehnt, der Antragsteller kauft ja so viel Alkohol oder Zuckerzeug.
Was wäre, wenn die Daten der Krankassenkarte in falsche Hände geraten? Nicht nur Versicherungen wären an diesen Daten interessiert.
Was wäre, wenn die Daten der digitalen Stromzähler in falsche Hände kämen? Hartz IV, eine Person und so viel Stromverbrauch, da wohnen doch mehr.
Man kann seine Fantasie hier spielen lassen, nach den bisherigen Erfahrungen scheint nichts unmöglich.
Ausgespähte Zugangsdaten zu Internet-Auktionshäusern werden verwendet, um angebliche Auktionen zu starten und Kunden um ihr Geld zu prellen. Um nicht selbst in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten, bedienen sich die Kriminellen gutgläubiger Gehilfen, die Waren oder Gelder gegen eine Provision in das Ausland weiterleiten.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen eine Firma geklagt, die personenbezogene Daten von einem Marktforschungsinstitut erworben und fürs Telefonmarketing genutzt hatte.
"Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen", freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein. Dort hatten die Verbraucherschützer gegen die Firma Wenatex geklagt, weil sie personenbezogene Daten bei einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet hatte. Da sich das Unternehmen zuvor per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, Verbraucher nicht ohne ihr Einverständnis anzurufen, beantragte der Verband nach der Beschwerde einer Verbraucherin eine Vertragsstrafe. Wenatax weigerte sich zu zahlen, weshalb man Klage einreichte. Das Gericht verurteilte Wenatex nun zur Zahlung von 5100 Euro - das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen wies darauf hin, die Verbraucherin habe sich gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut einverstanden erklärt, angerufen zu werden. Die Erlaubnis bezog sich allerdings nur auf eine bestimmte Umfrage. Das Gericht war der Meinung, Wenatex hätte prüfen müssen, zu welchem Zweck die gekauften Kontaktdaten erhoben wurden und wozu sich die Personen einverstanden erklärt haben. Eine solche Prüfung wäre insbesondere deshalb notwendig gewesen, da es sich um ein ausländisches Meinungsforschungsinstitut gehandelt habe, wo möglicherweise andere Rechtsvorschriften gelten. (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 25.06.08)
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (www.vzbv.de) meinte: Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Zudem sollte man nur solchen Geschäftspartnern sensible Daten wie etwa die Kontoverbindung nennen, die man selbst aus freien Stücken kontaktiert hat und die vertrauenswürdig sind. Die Devise müsse sein: "Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten". Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz: So wenig Daten wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.
Private Rufnummern sollten so selten wie möglich angegeben werden.
Wird im Internet eine Tefonnummer als Pflichtangabe gefordert, kann man auch eine falsche, nicht existierende Rufnummer angeben.
Streichen Sie in Verträgen den Vermerk, dass Ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden dürfen.
Inzwischen wurden Unternehmen von Datenschutzbeauftragten abgemahnt, weil sie mit Millionen von Daten aus kommunalen Melderegistern handelten. Diese Unternehmen hatten für Firmen Melderegisterauskünfte angefordert, z. B. wegen Suchanfragen für eine Zwangsvollstreckung bei unbekannt verzogenen Schuldnern. Doch anstatt diese Angaben nur an die Auftraggeber weiterzuleiteien, behielten die Vermittler sie in eigenen Datenbanken um sie dann weiter zu verkaufen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich beim Ordnungsamt anzumelden. Es ist ein Unding, das die Meldebehören diese Daten verkaufen.
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter Ein Verlag wollte von einer Berufsgenosenschaft unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Namen und Adressen aller Versicherten. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat mit Urteil vom 07.10.2008 entschieden (Az.: 5 BV 07.2162): Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter. Das Gestz dient nicht kommerziellen Zwecken.
Abzock-Firmen benutzen eine Software, die zufällig plausible Zahlenkombinationen zusammenwürfelt und dort automatisch anruft.
Ihre Festnetz- oder Handynummer steht nicht im Telefonbuch, sicher aus gutem Grund, trotzdem werden künftig Anrufe an Sie vermittelt. Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz erlaubt das. Die Firma Go Yellow darf unter der Nummer 118 000 einen Vermittlungsauskunftsdienst betreiben. AndereTelefonanbieter werden dazukommen.
Der Anrufer, der eine nicht im Telefonbuch vermerkte Person sprechen möchte, gibt seinen Gesprächswunsch an Go Yellow weiter, die Firma ruft den Anschlussinhaber an und fragt, ob das Gespräch durchgestellt werden kann oder informiert per SMS über den Gesprächswunsch. Die Telefonnummer des Anschlussinhabers wird nicht weitergegeben.
Nach den Datenpannen, die in letzter Zeit bekannt wurden, ist abzusehen, dass Datenräuber bei diesem lukrativen Daten nicht untätig sein werden.
Die Bundesregierung hat am 22.10.2008 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht Der Bundestag hat der Gesetzesänderung am 03.07.09 zugestimmt.
Leider wurden dabei Zugeständnisse an die Wirtschaft gemacht, in bestimmten Fällen ist der Verkauf von Adressen weiterhin erlaubt.