Man glaubt nicht, wo überall Daten gesammelt werden, nicht nur aus Telefonbüchern/Telefon-CDs, mehr
Leider wurden dabei Zugeständnisse an die Wirtschaft gemacht, in bestimmten Fällen ist der Verkauf von Adressen weiterhin erlaubt.Mehr
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (www.vzbv.de) meinte: Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen Mehr
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen eine Firma geklagt, die personenbezogene Daten von einem Marktforschungsinstitut erworben und fürs Telefonmarketing genutzt hatte. Mehr
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat gegen die Postbank AG ein Bußgeld in Höhe von 120 000 Euro verhängt. Grund für das Bußgeld: Die von Finanztest im Herbst 2009 aufgedeckten verbotenen Praktiken des Postbankvertriebs. Postbank verzichtet auf Widerspruch Mehr
Inzwischen wurden Unternehmen von Datenschutzbeauftragten abgemahnt, weil sie mit Millionen von Daten aus kommunalen Melderegistern handelten. Mehr
Der illegale Online-Handel von Kreditkartendaten hat sich explosionsartig entwickelt Server von OnlineHändlern werden gehackt und die Kundendaten gestohlen. Mehr
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter Ein Verlag wollte Mehr
Ihre Nummer steht nicht im Telefonbuch, sicher aus gutem Grund.trotzdem werden künftig Anrufe an Sie vermittelt.Telekom reagiert auf schriftlichen Widerspruch mit anonymen Anruf. Mehr
In Österreich und bei der Deutschen Bahn wurden illegale Datensammlungen über Krankheiten tausender Mitarbeiter angelegt. Zumindest in Österreich sollen diese Daten Einfluss auf die Karriere gahabt haben. Mehr
Man glaubt nicht, wo überall Daten gesammelt werden. Nicht nur aus Telefonbüchern/Telefon-CDs oder öffentlichen Registern. Auch bei Umfragen, Katalogbestellungen, Gewinnspielen, Reisebuchungen und Kauf im Internet, Nutzung von Kundenkarten, Preisausschreiben, bei unzähligen Gelegenheiten werden unsere Daten gespeichert. Eine Garantie, dass die Adressen nicht für Werbung weiterverkauft werden, gibt es nicht.
Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes ist es in bestimmten Fällen sogar erlaubt, dass Firmen Daten ohne Einwilligung des Verbrauchers an Dritte weitergeben.
Private Rufnummern sollten so selten wie möglich angegeben werden.
Wird im Internet eine Tefonnummer als Pflichtangabe gefordert, kann man auch eine falsche, nicht existierende Rufnummer angeben.
Streichen Sie in Verträgen den Vermerk, dass Ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden dürfen.
Die Adressen von mehreren tausend Münchner Briefwählern sind auf dem Markt angeboten worden
Das Kreisverwaltungsreferat hatte die Briefumschläge mit den Adressen an das christliche Berchmanskolleg weitergegeben. Dort wurden die Briefmarken abgelöst und die Erlöse für karitative Zwecke verwendet (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 17.06.10)
Nach Recherchen vom ARD MONITOR haben selbständige Finanzberater, die für die Deutsche Bank tätig sind, weitreichenden Zugang zu Kontendaten von Kunden, darunter auch solche, mit denen sie geschäftlich nicht in Kontakt stehen. Die Bank bestreitet die Vorwürfe.
Das Bremer Fernsehmagazin buten un binnen hat am 18.12.09 berichtet, dass Mitarbeiter eines Callcenters in Bremen Kunden von British Airways um Millionen Euro betrogen haben.
Mit den Kreditkarten-Angaben sollen sogar Dubletten hergestellt worden sein, die Kunden wurden um hohe Beträge betrogen.
Wie der MDR am 27.10.09 in der "Umschau" mitgeteilt hat, konnten Journalisten gestohlene Kreditkartendaten erwerben und damit einkaufen.
Die Kartendaten inklusive Prüfziffer wurden im Internet für fünf Euro angeboten. Alles geht anonym, bezahlt wird mit einer Paysafecard, die Zusendung der geklauten Daten erfolgt an eine extra dafür eingerichtete E-Mail-Adresse. Die Betrüger erlangen die Daten durch Ausspähen z.B.bei Internet-Händlern.
Wie der NDR Info im Oktober 2009 berichtete, wurden dem Sender 27.000 zu 60.000 Vertragsabschlüssen Daten des Finanzdienstleisters AWD aus Hannover zugespielt, Namen, Adressen, Geburtstage und Berufsbezeichnungen von Kunden.
Von der einfachen Hausratversicherung bis hin zu Details über Geldanlagen. 60.000 Vertragsangaben mit AWD liegen NDR Info vor. Die Kundendaten stammen fast alle aus Nordrhein-Westfalen, aber es gibt auch einige norddeutsche Adressen.
Im Oktober 2009 wurde eine Liste mit den Passwörtern von 10.000 Hotmail-Benutzern mit Zugangsdaten im Internet veröffentlicht.
Ebenso 20.000 E-Mail-Adressen von Hotmail, Gmail (Google), Yahoo und AOL. Informationen zur Identität wie etwa Geburtsdatum, Anschrift und sind Ziel der Angreifer. Mit den Daten werden krimiminelle Aktivitäten im Bereich von E-Commerce-Angeboten durchgeführt.
Wie das ZDF im Oktober 2009 mitgeteilt hat, sind offenbar Informationen zu hunderttausenden Telekom-Kunden samt Bankverbindung auf dubiosen Wegen ins Ausland gelangt, vor allem in die Türkei.
Subpartner hätten ohne Genehmigung Callcenter damit beauftragt, Kunden anzuwerben. Dabei seien falsche Anwerbe-Vorgänge vorgetäuscht worden, für die höhere Provisionen anfielen als für die telefonische Werbung.
CDs mit persönlichen Daten von Bürgern weiterverkauft
Nach einem Bericht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 11.08.08 liegen den Callcentern Listen vor, in denen die Kontoverbindungen der Angerufenen stehen. Es sind Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten
Die Verbraucherzentrale hat anonym eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem vollständigen Geburtsdatum sind die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern auf dieser Diskette gespeichert. Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin. Die Daten sollen von einer Firma in Nordrhein-Westfalen an andere Unternehmen verkauft worden sein.
In Österreich und bei der Deutschen Bahn wurden illegale Datensammlungen über Krankheiten tausender Mitarbeiter angelegt. Zumindest in Österreich sollen diese Daten Einfluss auf die Karriere gahabt haben.
Und wenn ein unredlicher Mitarbeiter die Daten von Treuekarten, Prämienkarten z.B. an Krankenlassen und Versicherungen verkauft? Kur abgelehnt, der Antragsteller kauft ja so viel Alkohol oder Zuckerzeug.
Was wäre, wenn die Daten der Krankassenkarte in falsche Hände geraten? Nicht nur Versicherungen wären an diesen Daten interessiert.
Was wäre, wenn die Daten der digitalen Stromzähler in falsche Hände kämen? Hartz IV, eine Person und so viel Stromverbrauch, da wohnen doch mehr.
Man kann seine Fantasie hier spielen lassen, nach den bisherigen Erfahrungen scheint nichts unmöglich.
Ausgespähte Zugangsdaten zu Internet-Auktionshäusern werden verwendet, um angebliche Auktionen zu starten und Kunden um ihr Geld zu prellen. Um nicht selbst in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten, bedienen sich die Kriminellen gutgläubiger Gehilfen, die Waren oder Gelder gegen eine Provision in das Ausland weiterleiten.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen eine Firma geklagt, die personenbezogene Daten von einem Marktforschungsinstitut erworben und fürs Telefonmarketing genutzt hatte.
"Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen", freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein. Dort hatten die Verbraucherschützer gegen die Firma Wenatex geklagt, weil sie personenbezogene Daten bei einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet hatte. Da sich das Unternehmen zuvor per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, Verbraucher nicht ohne ihr Einverständnis anzurufen, beantragte der Verband nach der Beschwerde einer Verbraucherin eine Vertragsstrafe. Wenatax weigerte sich zu zahlen, weshalb man Klage einreichte. Das Gericht verurteilte Wenatex nun zur Zahlung von 5100 Euro - das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen wies darauf hin, die Verbraucherin habe sich gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut einverstanden erklärt, angerufen zu werden. Die Erlaubnis bezog sich allerdings nur auf eine bestimmte Umfrage. Das Gericht war der Meinung, Wenatex hätte prüfen müssen, zu welchem Zweck die gekauften Kontaktdaten erhoben wurden und wozu sich die Personen einverstanden erklärt haben. Eine solche Prüfung wäre insbesondere deshalb notwendig gewesen, da es sich um ein ausländisches Meinungsforschungsinstitut gehandelt habe, wo möglicherweise andere Rechtsvorschriften gelten. (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 25.06.08)
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (www.vzbv.de) meinte: Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Zudem sollte man nur solchen Geschäftspartnern sensible Daten wie etwa die Kontoverbindung nennen, die man selbst aus freien Stücken kontaktiert hat und die vertrauenswürdig sind. Die Devise müsse sein: "Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten". Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz: So wenig Daten wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.
Inzwischen wurden Unternehmen von Datenschutzbeauftragten abgemahnt, weil sie mit Millionen von Daten aus kommunalen Melderegistern handelten. Diese Unternehmen hatten für Firmen Melderegisterauskünfte angefordert, z. B. wegen Suchanfragen für eine Zwangsvollstreckung bei unbekannt verzogenen Schuldnern. Doch anstatt diese Angaben nur an die Auftraggeber weiterzuleiten, behielten die Vermittler sie in eigenen Datenbanken um sie dann weiter zu verkaufen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich beim Ordnungsamt anzumelden. Es ist ein Unding, das die Meldebehören diese Daten verkaufen.
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter Ein Verlag wollte von einer Berufsgenosenschaft unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Namen und Adressen aller Versicherten. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat mit Urteil vom 07.10.2008 entschieden (Az.: 5 BV 07.2162): Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter. Das Gestz dient nicht kommerziellen Zwecken.
Abzock-Firmen benutzen eine Software, die zufällig plausible Zahlenkombinationen zusammenwürfelt und dort automatisch anruft.
Ihre Festnetz- oder Handynummer steht nicht im Telefonbuch, sicher aus gutem Grund, trotzdem werden künftig Anrufe an Sie vermittelt. Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz erlaubt das. Die Firma Go Yellow darf unter der Nummer 118 000 einen Vermittlungsauskunftsdienst betreiben. AndereTelefonanbieter werden dazukommen.
Der Anrufer, der eine nicht im Telefonbuch vermerkte Person sprechen möchte, gibt seinen Gesprächswunsch an Go Yellow weiter, die Firma ruft den Anschlussinhaber an und fragt, ob das Gespräch durchgestellt werden kann oder informiert per SMS über den Gesprächswunsch. Die Telefonnummer des Anschlussinhabers wird nicht weitergegeben.
Nach den Datenpannen, die in letzter Zeit bekannt wurden, ist abzusehen, dass Datenräuber bei diesem lukrativen Daten nicht untätig sein werden.
Die Bundesregierung hat am 22.10.2008 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht Der Bundestag hat der Gesetzesänderung am 03.07.09 zugestimmt.
Leider wurden dabei Zugeständnisse an die Wirtschaft gemacht, in bestimmten Fällen ist der Verkauf von Adressen weiterhin erlaubt.