Für eine erfolgreiche Skimming-Attacke benötigen Betrüger neben den gespeicherten Daten aus dem Magnetstreifen der EC-Karte auch die persönliche Geheimzahl (PIN) des Opfers. Die Täter setzen üblicherweise auf Hightech, beispielsweise in Form von versteckten Kartenlesegeräten und Minikameras, um während des Geldabhebens an einem Geldautomaten an die Daten des potentiellen Opfers heranzukommen.
Das LKA Niedersachsen registriert aktuell eine neue und besonders perfide Variante des Skimming, bei der von den Tätern insbesondere ältere und oft auch gehbehinderte Menschen als hilflose Opfer ausgewählt werden.
Der LKA-Experte für Skimming Jürgen Wasmann erklärt: „Die Täter lauern bei dieser neuen Variante im Foyer des Kreditinstitutes auf ihre Opfer. Mit Beginn des Abhebevorgangs ist einer der Täter dann sofort in penetranter körperlicher Nähe zur Stelle und versucht durch Ansprechen Einfluss auf die Person zu nehmen. Er gibt einen Defekt des Automaten vor und drückt sogar mit den Fingern des Opfers die Tastatur. So wird eine allgemeine Konfusion erzeugt, in der die PIN direkt ausgespäht oder einfach durch beharrliches oder scheinbar hilfsbereites Nachfragen herausbekommen wird.“
Nach hiesiger Einschätzung werden die erforderlichen Magnetspurdaten in dem herrschenden Durcheinander heimlich mit einem Mini-Lesegerät geskimmt. Was mann empfiehlt den Bankkunden, die auf diese aggressive Weise angegangen werden, den Abhebevorgang sofort abzubrechen, die EC-Karte festzuhalten und sich von den Tätern umgehend zu entfernen.
Anschließend sollte schnellstmöglich die Polizei verständigt werden. Niemand sollte sich scheuen, in einer solchen Situation auch andere Kunden unmissverständlich um Hilfe zu bitten.
Wasmann: „In Einzelfällen standen sogar andere Kunden tatenlos daneben, während die Opfer derart frech und aggressiv bedrängt wurden! In solchen Situationen ist Zivilcourage gefragt. Zudem steigen die Chancen, die dreisten Täter zu fassen, je schneller die Polizei gerufen wird.“
Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen v.07.12.09
Eine alltägliche Situation: Sie wollen mit Ihrer EC-Karte am Geldautomaten Bargeld abholen. Hinter Ihnen warten bereits andere Personen. Sie geben Ihre PIN ein, nehmen das Geld und gerade als Sie Ihre Karte aus dem Karteneinzug nehmen wollen, macht Sie ein freundlicher Mann darauf aufmerksam, dass Ihnen ein Schein runtergefallen ist oder er lenkt Sie durch eine Frage ab, Achtung jetzt sollten Sie genau aufpassen!
Während Sie sich nach dem angeblich verlorenen Geldschein bücken, tauscht ein Ganove ihre EC-Karte, die sich noch im Schacht befindet aus und schiebt eine anderweitig entwendete Karte ein. Der Austausch wird leider von Ihnen nicht bemerkt. Sie nehmen die Karte und verlassen nichts ahnend das Geldinstitut.
In der Zwischenzeit heben die Täter mit Ihrer Karte und Ihrer PIN diverse Geldbeträge ab. Der Mann, der wartend hinter Ihnen stand, hat genau hingesehen, als Sie Ihre PIN eingegeben haben."
Quelle: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen v. 03.08.07
Diese Trickdiebstahlsmasche kommt derzeit immer häufiger zur Anzeige. Geschädigte berichten, dass sie von ein oder zwei Personen am Geldautomaten abgelenkt werden und anschließend einer der Täter ein Heft oder eine Zeitung über das Tastenfeld halten.
Vom Opfer unbemerkt gibt der Täter unter der Zeitung einen Betrag ein und zieht diesen aus dem Ausgabeschacht. Oft mit mehreren hundert EURO als Beute flüchten die Unbekannten und lassen einen ratlosen Geschädigten zurück.
Letzter bekommt zumeist eine abgeschlossene Transaktion angezeigt, die er selber ja gar nicht mitbekommen hat. Voraussetzung ist in diesen Fällen jedoch, dass der Geschädigte bereits seine PIN am Gerät eingegeben hat.
Quelle: news aktuell gmbh v. 01.10.07
Sie sind zu langsam, abgelenkt, Ihnen geht so viel im Kopf herum, dass Sie vergessen, das vom Automaten ausgezahlte Geld mitzunehmen. Bei vielen Banken zieht es der Automat dann nach einer Minute automatisch wieder ein.
Da es ausgezahlt wurde, wird es auch abgebucht. Bei der Abrechnung des Automaten ist nun zuviel in der Kasse, der Kunde kann sein Geld zurückerhalten
Was aber, wenn der Automat keinen Fehlbetrag aufweist? Wenn der Automat mit einer Videokamera überwacht wird, wurde ja gefilmt, dass der Kunde das abgehobene Geld nicht mitgenommen hat. Diese Bilder dürfen aber trotz Einverständnis des Kunden nur genutzt werden, wenn vorher bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahlsverdacht gestellt worden ist.